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Bundesfinanzministerium sieht Ampel-Einigung auf Vorgaben für Heizungen als Erfolg
Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium hat die koalitionsinterne Einigung auf Vorgaben für neue Heizungen begrüßt. Die Beratungen in der Koalition hätten eine Reihe von Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Plänen des Grünen-geführten Wirtschaftsministerium ergeben, verlautete am Samstag aus dem Finanzressort. "Statt Zwang setzt die Koalition auf Anreize", hieß es.
Das Bundesfinanzministerium hob eine Reihe von Konkretisierungen hervor: So gebe es nun "keinen zusätzlichen rechtlichen Zwang, eine funktionierende Heizungsanlage vorzeitig zu ersetzen". Zudem werde nun darauf verzichtet, eine "heute sehr teure Technologie wie die Wärmepumpe rechtlich vorzuschreiben". Stattdessen setze das geplante neue Gebäudeenergiegesetz auf "echte Technologieoffenheit".
Der ursprüngliche Entwurf aus dem Hause Habeck hatte für viel Kritik gesorgt. Innerhalb der Koalition wandte sich besonders die FDP gegen die Vorgaben. Der Streit war beim Koalitionsausschuss Anfang der Woche grundsätzlich beigelegt worden, die Details der Einigung blieben aber unklar.
Diese Details wurde nun nach Angaben aus Kreisen des Finanzministeriums von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Habeck, Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) am Freitag geklärt.
Der Einbau von Gas- und Ölheizungen wird demnach ab kommendem Jahr nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, neue Pflichten zum Austauschen alter Anlagen gibt es allerdings nicht.
Ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen sollen nach den bisherigen Plänen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Gas- und Ölheizungen können das nur erreichen, wenn sie etwa in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Im Koalitionsvertrag war das 65-Prozent-Ziel für 2025 vorgesehen, es soll wegen des Ukraine-Kriegs und der Energiekrise aber vorgezogen werden.
Das Wirtschaftsministerium sieht nun insbesondere vom ursprünglichen Plan ab, auch für in Ein- und Zweifamilienhäuser eine Pflicht zum Austausch alter Heizungsanlagen einzuführen. Bereits nach bisheriger Gesetzeslage müssen alte Heizungen nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Beim Neueinbau würden dann die neuen Vorgaben gelten. Ein- und Zweifamilienhäuser sind davon ausgenommen - und auf Druck der FDP wird das auch so bleiben.
Weitere Sonderregelungen sind unter anderem für über 80-jährige Hausbesitzer vorgesehen. Hier bleibt der Einbau einer Gas- oder Ölheizung grundsätzlich möglich.
Geht die alte Heizung kaputt, kann sie ebenfalls weiterhin durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt werden. Allerdings muss die Anlage dann nach spätestens drei Jahren konform des 65-Prozent-Ziels umgerüstet werden.
Darüber hinaus soll es umfängliche Härtefallregelungen geben. Etwa wenn es in einem Gebäude technisch und ökonomisch keinen Sinn macht, soll auch hier vom 65-Prozent-Ziel abgewichen werden können.
Außerdem möglich bleibt der Einbau von Gasheizungen, die auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Allerdings muss als Voraussetzung dafür auch der Plan für das nötige Wasserstoffnetz zur Versorgung mit dem Brennstoff vorliegen. Das ist bislang nur in wenigen Gegenden in Deutschland der Fall.
Das FDP-geführte Finanzministerium hob hervor, dass die nun erzielte Einigung Anreize für freiwillige Heizungsmodernisierungen durch Abwrackprämien für alte Anlagen setzt. "Gestaffelt nach Alter der Anlagen können die Besitzer bei Neuanschaffung einen Zuschuss in Form einer Abwrackprämie erhalten", hieß es aus dem Ministerium. "So setzen wir zusätzliche Anreize für einen schnelleren Umstieg in die klimaneutrale Wärme."
Der Kabinettsentwurf soll nun rasch verabschiedet und im Bundestag eingebracht werden.
R.Adler--BTB