- Huawei und UNESCO weiten Projekt „Offene Schulen" auf neue Länder aus
- Neue Ermittlungen gegen bayerischen AfD-Abgeordneten Halemba
- 60 Schüler in Brandenburg durch austretendes Aerosol verletzt
- KI-Programm soll Jobmüdigkeit in Japans Firmen offenlegen und Abhilfe schaffen
- Zverev verpasst schimpfend Halbfinale in München
- Aufrufe zur Deeskalation nach nächtlichen Explosionen im Iran
- Gericht in Italien lässt Anklagen gegen Seenotretter fallen
- Zwei Tote nach Zusammenstoß von Kleinbus mit Lastwagen in Kleve
- Logo ähnelt Wappen zu sehr: Stadt Halle gewinnt Prozess gegen Wählervereinigung
- Shanghai Electric sorgt mit seinen Null-Kohlenstoff-Lösungen für die Beleuchtung auf dem World Future Energy Summit 2024 in Abu Dhabi
- Prinz Harry nimmt Hürde bei juristischem Vorgehen gegen Medienkonzern
- DeFi Technologies Tochtergesellschaft Valour Inc. Lanciert das erste Short Spot Bitcoin ETP in den nordischen Ländern
- Iranisches Konsulat in Paris wegen möglicher Bedrohung abgeriegelt
- Anklage gegen sieben Klinikmitarbeiter nach Feuertod von fixiertem Mann in Notaufnahme
- Experiment: Anlasslose Polizeistreifen führen nicht zu höherem Sicherheitsgefühl
- 79-jähriger Pflegeheimbewohner in Bayern erfroren in verlassenem Haus entdeckt
- Lufthansa streicht wegen Lage in Nahost bis Samstagmorgen Flüge nach Israel
- König Harald V. kehrt nach langer Abwesenheit aus dem Krankenstand zurück
- "Geheimes Doppel-Album": Popstar Taylor Swift überrascht ihre riesige Fangemeinde
- Für Kredit-Tilgung: DFB will alte Zentralverwaltung verkaufen
- Schlichterspruch in Bau-Tarifverhandlungen - Abstimmung bis Anfang Mai
- Auftragsmord in Rockermilieu: Prozess gegen 27-Jährigen in Köln gestartet
- DFB: Kircher wird Geschäftsführer Sport der Schiri GmbH
- Armani schließt Verkauf oder Börsengang seines Unternehmens nicht mehr aus
- G7-Außenminister rufen zu Verhinderung von Eskalation in Nahost auf
- Preisverleihung an Nawalnaja: CDU-Chef Merz ruft zu Verteidigung der Demokratie auf
- Mutmaßlicher Reichsbürger wegen Beteiligung an Umsturzplänen in Düsseldorf angeklagt
- Taucher finden in Baden-Württemberg Leichenteile in Rhein
- DFB stellt eigene Verfassung auf den Prüfstand
- Kiew meldet neun Tote bei russischen Angriffen - Ukraine schießt russischen Bomber ab
- CDU setzt in EU-Wahlkampagne auf Freiheit und Sicherheit - und auf Ampel-Kritik
- Ministerium: Zahl rechtsextremer Straftaten in Deutschland 2023 erneut gestiegen
- Sachverständigenrat: Deutschland muss schnell Weichen für Renaturierung stellen
- Bitget Blockchain4Youth stellt COO Apprentice Program to Foster Crypto Pioneers vor
- DFB-Verlängerung von Nagelsmann: Tuchel hat "damit gerechnet"
- Intelligente AMR-Lösung von Guozi versorgt die innovative Auto-Superfabrik von Xiaomi
- Vor Ukraine-Votum im US-Kongress: Trump fordert von Europa mehr Geld für Kiew
- Mehr rechte und linke Straftaten in Brandenburg in vergangenem Jahr
- Linke fordert Einführung von Vermögens- und Milliardärssteuer
- Netflix weiter auf Erfolgskurs - Mehr als neun Millionen neue Abonnenten
- Frau in Baden-Württemberg in Geschäft erschossen: Mordurteil rechtskräftig
- Bundestrainer Nagelsmann verlängert Vertrag
- Brüder sollen Waffen geschmuggelt haben - Festnahme in Berlin
- Bundestrainer Nagelsmann verlängert als Bundestrainer
- Zwei Menschen sterben in Kleinbus bei Zusammenstoß mit Lastwagen in Kleve
- Norris holt Startplatz eins für China-Sprint
- Krankenkasse muss Behandlungskosten für bei Flucht verletzten Häftling zahlen
- Alonso gibt Saison ohne Ligapleite als Ziel aus
- Überraschend ein Doppel-Album: Pop-Star Taylor Swift veröffentlicht neue Platte
- Geschworene im historischen US-Strafprozess gegen Trump ausgewählt
EuGH: Fluggesellschaften nicht für staatliche Rückholflüge verantwortlich
Reisende, die während der Corona-Pandemie im Zuge einer staatlichen Rückholaktion wieder nach Hause gekommen sind, müssen die damit verbundenen Kosten selbst tragen. Die Fluggesellschaft, bei der ursprünglich der Rückflug gebucht war, ist dafür nicht verantwortlich, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Ist dieser Flug ausgefallen, muss die Fluglinie hierfür aber den Preis erstatten und zudem über Ersatzmöglichkeiten informieren. (Az: C-49/22)
Im Streitfall ging es um die Reise eines österreichischen Paares im März 2020 von Wien nach Mauritius und zurück. Austrian Airlines annullierte den Rückflug, flog aber genau zur selben Zeit einen sogenannten Repatriierungsflug im Auftrag der österreichischen Regierung. Das Paar nutzte diesen Flug, musste dafür aber an den Staat 500 Euro pro Person bezahlen.
Hierzu urteilte nun der EuGH, dass Austrian Airlines die zusammen 1000 Euro nicht erstatten muss. Zwar müsse eine Fluglinie bei einer Annullierung wenn möglich einen "anderweitigen Flug" anbieten. Hierfür komme aber nur ein kommerzieller Flug in Frage. Ein staatlicher Repatriierungsflug falle nicht darunter.
Zur Begründung erklärten die Luxemburger Richter, einen solchen Flug könne die Fluglinie gar nicht verbindlich zusagen, weil hier der Staat über das Beförderungsrecht entscheide. Auch auf die Reisebedingungen, etwa den Service an Bord, habe die Fluggesellschaft keinen Einfluss.
Weil hier Austrian Airlines den eigentlich gebuchten Rückflug annulliert habe, müsse die Fluggesellschaft aber den von dem Paar bezahlten Preis erstatten, urteilte der EuGH weiter. Zudem musste Austrian Airlines über als Ersatz in Frage kommende "anderweitige Flüge" informieren. Falls das versäumt worden sei, könne das Paar Anspruch auf Schadenersatz haben.
M.Odermatt--BTB