-
Kehl: Geldstrafe für Adeyemi nach Wutausbruch
-
Epstein-Akten: Trump-Regierung verfehlt Freigabe-Frist
-
Nach Schlotterbeck-Kritik: BVB siegt am 116. Geburtstag
-
US-Regierung veröffentlicht Teil der Epstein-Akten
-
Gouverneur: Mindestens sieben Tote bei russischem Raketenangriff in Region Odessa
-
Achte Pleite in Serie: Bayern in der EuroLeague im freien Fall
-
Trumps Name prangt fortan an renommiertem Kulturzentrum in Washington
-
Brasilien: Gericht lehnt Berufung von Ex-Präsident Bolsonaro ab
-
US-Außenminister Rubio spielt AfD-Kontakte herunter
-
Weitere Runde von Ukraine-Verhandlungen in Florida - Europäer beteiligt
-
Ausgleich in letzter Sekunde: Dämpfer für Hertha BSC
-
Darmstadt verspielt Sieg in Paderborn
-
Shein entgeht Sperre seiner Plattform in Frankreich - Paris kündigt Berufung an
-
Treffen zwischen Vertretern der USA, Europas und der Ukraine am Freitag
-
Positiver Dopingtest: Taylor von Darts-WM ausgeschlossen
-
Russland-Nähe: Polnischer Außenminister verleiht Orban symbolisch Lenin-Orden
-
Kramp-Karrenbauer wird Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung
-
Kramp-Karrenbauer zur Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung gewählt
-
Skispringer Hoffmann überrascht: Quali-Sieg in Engelberg
-
Fed-Mitglied: Inflationszahlen der Trump-Regierung zu positiv
-
Trump billigt Gesetz: 76.000 US-Soldaten bleiben vorerst in Europa
-
Umfrage: 45 Prozent der Deutschen empfinden Smartphones an Heiligabend als störend
-
Epstein-Akten: US-Regierung will zunächst nur Teile veröffentlichen
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgesprächen zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgespräche zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Mit angeblich sicheren Tresorfächern: Betrüger erbeuten mehrere hunderttausend Euro
-
Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen früheren Audi-Chef Stadler
-
Bundesrat beschließt höhere Strafen und strengere Regeln für E-Scooter
-
Landgericht Mannheim verhängt Haftstrafen wegen Verkaufs von Luxusautos nach Russland
-
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Sparpaket für Krankenkassen kann kommen
-
Biathlon: Nawrath im Sprint auf Platz zehn
-
Baden-Württemberg: 19-Jähriger soll 65-Jährigen getötet haben
-
Frau in hessischer Klinik mit Armbrust erschossen: Mordurteil gegen 59-Jährigen
-
Gaza-Gespräche in Miami: Hamas fordert Ende israelischer "Verstöße" gegen Waffenruhe
-
Hinterrücks mit Beil angegriffen: 51-Jähriger wegen Tötung von Onkel verurteilt
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Februar über Weg zu Heizungsgesetz
-
Onlinehändler Shein entgeht einer Sperre seiner Plattform in Frankreich
-
Weltkriegsbombe in ehemaligem Tanklager entschärft: Evakuierungen in Bremen
-
UNO erklärt Hungersnot im Gazastreifen für beendet - Situation weiter "kritisch"
-
Vierfache Mutter erstochen: Großfahndung nach früherem Partner in Niedersachsen
-
Rentenniveau, Mütterrente, Aktivrente: Auch Bundesrat stimmt Rentenpaket zu
-
Selenskyj: Russland würde nach Sieg über die Ukraine Polen angreifen
-
Kanzleramt will BND-Befugnisse offenbar umfassend erweitern
-
Prozess um Urlaubsfoto an Tankstelle: Boris Beckers Ehefrau muss Veröffentlichung hinnehmen
-
Bundesumweltminister: EU-Beschluss für Lockerungen bei Gentechnik "schwerer Fehler"
-
Ein Jahr später: 52-Jährige als Verursacherin von tödlichem Unfall identifiziert
-
Odermatt? Nein! Sensation durch Zabystran
-
Tödliche Brandstiftung an Wohnhaus: Zwölfeinhalb Jahre Haft in Göttingen
-
Next Gen Finals: Engel scheidet ohne Sieg aus
-
59-Jähriger in Köln wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Coronatests verurteilt
Tierheilpraktikerinnen scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht
Mehrere Tierheilpraktikerinnen sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, eine neue Regelung zu homöopathischen Mitteln vorläufig zu stoppen. Ihre Eilanträge wurden abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es gebe hohe Hürden für die Aussetzung eines Gesetzesvollzugs. Dass diese hier notwendig sei, hätten die Klägerinnen nicht ausreichend erklärt. (Az. 1 BvR 2380/21 und 1 BvR 2449/21)
Das neue Tierarzneimittelgesetz gilt ab Freitag. Demnach ist es Nicht-Tierärzten verboten, Tiere mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zu behandeln, die nicht für Tiere zugelassen sind. Darunter fallen viele homöopathische Mittel. Die Tierheilpraktikerinnen sahen dadurch ihre Berufsfreiheit verletzt. Sie arbeiteten seit vielen Jahren vor allem mit Homöopathie, gaben sie an.
Über ihre eigentliche Verfassungsbeschwerde entschied Karlsruhe noch nicht. Dass bis zu dieser Entscheidung nicht rückgängig zu machende berufliche Nachteile eintreten würden, hätten die Heilpraktikerinnen nicht ausreichend dargelegt, erklärte das Gericht. Sie übten neben der Behandlung von Tieren mit homöopathischen Mitteln noch weitere Tätigkeiten aus, die sie fortführen könnten.
M.Ouellet--BTB