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Prozess gegen Göttinger Professor wegen Gewalt gegen Doktorandin wird neu aufgerollt
Das Landgericht Göttingen muss neu über die Strafe für einen Professor aus der niedersächsischen Stadt entscheiden, der Frauen geschlagen haben soll. Das entschied der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig am Mittwoch, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte. Der Mann war vor knapp einem Jahr unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Nötigung und Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. (Az. 6 StR 378/22)
Dagegen wandten sich die Staatsanwaltschaft und eine Doktorandin, die von dem Hochschullehrer mehrmals mit einem Bambusstock und der flachen Hand auf Gesäß und Waden geschlagen worden sein soll. Laut Landgericht bestellte der Professor die Frau außerhalb der Dienstzeiten zu angeblichen Besprechungsterminen in sein Büro. Er habe die Tür abgeschlossen und der Doktorandin gesagt, dass er sie wegen angeblicher Verfehlungen mit Schlägen bestrafen müsse.
Die Frau soll zunächst abgelehnt haben, worauf ihr der Angeklagte angedroht haben soll, ihre Doktorarbeit nicht weiter zu betreuen. Zweimal soll der Professor diese Folgen nicht ausdrücklich angekündigt haben. Bei diesen Fällen fand der BGH Rechtsfehler in dem Göttinger Urteil.
Das Landgericht habe keine strafbare Nötigung gesehen, dabei aber eine sich möglicherweise aus dem Verhalten des Professors ergebende Drohung nicht berücksichtigt, hieß es. Nun muss eine andere Strafkammer in Göttingen darüber verhandeln, die auch eine neue Gesamtstrafe ausspricht.
F.Pavlenko--BTB