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Tierschutzpartei scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag zu Nennen von Wahlergebnissen
Ein Eilantrag der Tierschutzpartei auf Darstellung der Wahlergebnisse kleiner Parteien im Fernsehen ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Wie das Gericht am Montag in Karlsruhe vorerst ohne Begründung mitteilte, lehnte es den Antrag der Partei ab. Bei diesem ging es um die Landtagswahlen in Bayern und Hessen am Sonntag. (Az. 2 BvQ 189/23)
Die Tierschutzpartei wollte das ZDF und den Norddeutschen Rundfunk dazu verpflichten lassen, bei der Präsentation von vorläufigen amtlichen Endergebnissen in ARD und ZDF am Montag die Wahlergebnisse von allen Parteien zu zeigen, die mindestens ein Prozent erreichten. Bereits in der vergangenen Woche scheiterte die Partei vor mehreren Gerichten mit ähnlichen Forderungen.
M.Odermatt--BTB