Berliner Tageblatt - Karlsruhe beginnt mit Verhandlung zu AfD-Recht auf Ausschussvorsitze in Bundestag

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Karlsruhe beginnt mit Verhandlung zu AfD-Recht auf Ausschussvorsitze in Bundestag
Karlsruhe beginnt mit Verhandlung zu AfD-Recht auf Ausschussvorsitze in Bundestag / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Karlsruhe beginnt mit Verhandlung zu AfD-Recht auf Ausschussvorsitze in Bundestag

Der Anspruch der AfD auf Vorsitzende in Bundestagsausschüssen beschäftigt seit Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Es begann in Karlsruhe mit der Verhandlung in zwei von der Fraktion angestrebten Verfahren, die ihre Rechte verletzt sieht. Im ersten Fall geht es um die Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses, im zweiten Fall um die Nichtwahl von AfD-Kandidaten für die Vorsitze von drei Ausschüssen. (Az. 2 BvE 1/20 und 2 BvE 10/21)

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Beide Verfahren geben dem Gericht die Gelegenheit, "sich erstmals mit den Fragen der Wahl und Abwahl von Ausschussvorsitzenden auseinanderzusetzen", wie Gerichtsvizepräsidentin Doris König in ihrer Einführung sagte. In einem in der Geschichte des Bundestags bisher einmaligen Vorgang war Brandner 2019 abgelöst worden, nachdem er wegen zahlreicher Äußerungen in die Kritik geraten war. Beispielsweise nannte er das Bundesverdienstkreuz für den Sänger Udo Lindenberg einen "Judaslohn".

Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Die parlamentarische Geschäftsordnung sieht vor, dass die Ausschüsse die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat bestimmen. Können sich die Fraktionen nach einer Bundestagswahl nicht auf die Postenverteilung einigen, dürfen sie traditionell reihum, der Größe nach, darauf zugreifen.

Die AfD griff so so Ende 2021 zunächst auf den Vorsitz für den Innen- und den Gesundheitsausschuss sowie den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu. Üblicherweise bleibt es bei der Verteilung. Diesmal bekamen die AfD-Kandidaten aber keine Mehrheit.

Daraufhin wandte sich die AfD-Fraktion mit einer Organklage an das Verfassungsgericht. Sie sieht ihre Rechte auf Gleichbehandlung und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestags sowie ihr Recht auf effektive Opposition verletzt. Im Fall Brandner argumentiert sie ähnlich.

In beiden Fällen scheiterten Eilanträge, um die Sache vorläufig regeln zu lassen. Das Gericht sah mehrere offene Fragen, die es nun klären will. Ein Urteil wird am Mittwoch noch nicht erwartet, es fällt meist einige Monate nach der Verhandlung.

O.Bulka--BTB