Berliner Tageblatt - Bewährungsstrafe in Berufungsprozess um Autorennen mit einem Toten in Hamburg

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Bewährungsstrafe in Berufungsprozess um Autorennen mit einem Toten in Hamburg
Bewährungsstrafe in Berufungsprozess um Autorennen mit einem Toten in Hamburg / Foto: © AFP/Archiv

Bewährungsstrafe in Berufungsprozess um Autorennen mit einem Toten in Hamburg

Fünf Jahre nach einem tödlich verlaufenen Autorennen auf der Hamburger Köhlbrandbrücke ist einer der beteiligten Fahrer in einem Berufungsprozess zu sechs Monaten und zwei Wochen Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sprach den 27-Jährigen, dessen mit im Auto sitzender Bruder damals bei einer Kollision mit einem Lastwagen ums Leben gekommen war, am Donnerstag der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und einer fahrlässiger Tötung für schuldig.

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In einem ersten Prozess war der Mann im August 2022 zu einer Geldstrafe von 7200 Euro wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, ein illegales Rennen sah das Hamburger Amtsgericht damals nicht als erwiesen an. Gegen das Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte Berufung ein.

Ein zweiter Fahrer im Alter von inzwischen 31 Jahren, mit dem sich der Mann nach Feststellungen des Gerichts im März 2019 bei hohem Tempo auf der durch das Hafengebiet führenden Brücke duelliert hatte, wurde in dem Berufungsverfahren wegen Teilnahme an einem verbotenen Autorennen zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Im ersten Prozess war er noch freigesprochen worden, weil das Gericht nicht mit hinreichender Sicherheit von einem Rennen überzeugt war.

Die beiden Beschuldigten waren damals spätabends zusammen mit ihren Autos über die Köhlbrandbrücke gerast, wobei der heute 27-Jährige in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und einen Lastwagen streifte. Danach schleuderte sein Wagen gegen eine Leitplanke und gegen das Heck des Lasters. Sein als Beifahrer mit in dem Auto sitzender Bruder erlitt tödliche Verletzungen.

W.Lapointe--BTB