-
RKI-Bericht: Bereits rund 15.800 hitzebedingte Todesfälle in diesem Sommer
-
Ifo: Unternehmen streichen weniger Jobs - In Summe aber weiter Arbeitsplatzabbau
-
Warken schließt Kanzlertausch nach Ost-Wahlen aus
-
Kolumbiens Präsident will zwei Ex-Guerrillaanführer an die USA ausliefern
-
Reallöhne steigen im zweiten Quartal um 1,5 Prozent
-
Miersch verteidigt Abschaffung der "Rente mit 63" - Sonderregeln für Härtefälle
-
Verfolgungsjagd mit Polizei: Mit über 150 km/h durch Dortmunder Innenstadt
-
"Durchbruch": Tarifabschluss im Einzelhandel in NRW erzielt
-
Verbraucherstimmung deutlich verbessert
-
SPD-Fraktionschef Miersch vor Wahl in Sachsen-Anhalt: "Da ist noch Spiel"
-
US-Medien: CIA-Direktor Ratcliffe warnte in Moskau vor Angriff auf Nato-Staaten
-
US Open: Muchova/Mensik holen Mixed-Titel
-
Verheerende Sturzflut: Mehr als 1300 Menschen in Nepal und Tibet vermisst
-
Nepals Katastrophenschutzbehörde meldet nach Sturzflut 823 Vermisste
-
NFL: Meister Seahawks werden für 10 Milliarden verkauft
-
Nach Carragher-Kritik: Rolfes verteidigt Wirtz
-
"Ein paar Tränen": Becker sieht sich im Kino seiner Kindheit
-
"Letzten Meter machen": Diaby vor Bayer-Rückkehr
-
"Überrascht" vom Verband: Kukuk kritisiert Kommunikation
-
TK-Umfrage: Fast die Hälfte der Jugendlichen für Altersgrenze in sozialen Medien
-
US-Erdbebenwarte: Verheerende Sturzflut in Nepal durch Gletscherabbruch ausgelöst
-
Erste Debatte französischer Präsidentschaftskandidaten
-
Koalitionsfraktionen stecken bei Klausur weiteren Reformkurs ab
-
Chef des Dachverbandes der DDR-Opfer kritisiert Linken-Forderung nach Enteignung
-
Chiphersteller Nvidia legt im Quartalsumsatz um mehr als das Doppelte zu
-
Nvidia verdoppelt Umsatz und Gewinn im zweiten Quartal
-
Union Berlin: Querfeld als Verkaufskandidat? Uduokhai-Transfer im Raum
-
Spanien: Mbappé-Dreierpack bei Mourinhos Rückkehr
-
Servette-Frauen unterliegen Sparta Prag im Quali-Hinspiel
-
"Ich labere nicht": Schulze und Siegmund liefern sich in Sachsen-Anhalt Rededuell
-
Sana Surselva kippt Schließung der Geburtshilfe in Ilanz
-
Lucid Gravity im Test: Luxus-ElektrosUV mit Frunk-Sitzbank
-
Verheerende Sturzflut: Mindestens 160 Tote und hunderte Vermisste in Nepal und Tibet
-
Volvo Cars setzt Jim Rowan ab: Håkan Samuelsson kehrt als CEO zurück
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: Heftiges Rededuell zwischen Kandidaten von CDU und AfD
-
Schweizer Aussenpolitik und EU-Beziehungen im Fokus
-
Werteverlust und Sonderschulquote belasten thurgauische Schulen
-
Eisbären-Legende Rankel wird Bundestrainer
-
Zahl der Toten nach Überschwemmungen in Nepal steigt auf 157
-
Protest gegen fremdenfeindliche Gewalt: Salif Keita sagt Konzerte in Südafrika ab
-
Ex-"Tatort"-Kommissar Andreas Hoppe mit 66 Jahren gestorben
-
"TMZ": "Rocky Horror Picture Show"-Star Tim Curry mit 80 Jahren gestorben
-
Mit Herz und Ständchen: Auch die Royals würdigen verstorbene Dolly Parton
-
Bill Gates fordert Roboter-Steuer und andere Auflagen für KI
-
Ungarischer Autor und Holocaust-Überlebender Peter Nadas mit 83 Jahren gestorben
-
Zwei Tote nach Infektionen mit Malaria an Frankfurter Flughafen
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD baut Vorsprung in Umfrage weiter aus
-
Mehr als 90 Tote bei Überschwemmungen in Nepal - Hunderte Touristen vermisst
-
Vuelta: Brennan gewinnt fünfte Etappe
-
Trump-Regierung droht mit Abriss des Kennedy Center in Washington
Gericht: Autowaschanlage muss für abgerissenen Seitenspiegel zahlen
Eine Autowaschanlage in München soll laut einem Urteil Schadenersatz für einen abgerissenen Seitenspiegel leisten. Nach Angaben des Amtsgerichts München vom Montag soll der Betreiber den Schaden von fast 330 Euro ersetzen. Zur Begründung hieß es, der eingetretene Schaden könne "einzig durch eine Fehlfunktion der Waschanlage" erklärt werden. Hierfür habe der Betreiber der Waschstraße einzustehen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Im konkreten Fall war der Vater der Klägerin mit deren Auto durch die Waschstraße in München gefahren, wobei der rechte Seitenspiegel abgerissen wurde. Die Klägerin argumentierte, der Spiegel sei bis dahin in einem einwandfreien Zustand gewesen. Ihr Vater habe sich nach den Hinweisen der Waschanlage verhalten. Es habe keine Anweisung gegeben, den Spiegel vorher einzuklappen.
Der Betreiber der Waschanlage hielt dem entgegen, dass der Schaden nicht von der Waschanlage verursacht worden sein könne. Entweder sei der Spiegel zuvor defekt gewesen, oder er sei nicht eingeklappt worden. Auf diese Notwendigkeit sei der Fahrer jedoch hingewiesen worden.
Das Gericht stellte fest, dass der Spiegel "keine relevanten Vorbeschädigungen aufgewiesen" haben könne. Dies gehe aus einem Sachverständigengutachten hervor. Auch ein fehlerhaftes Nutzen der Anlage durch den Fahrer sei nicht ersichtlich, führte das Gericht in seinem Urteil vom vergangenen Jahr weiter aus.
Inwieweit der Betreiber auf die Notwendigkeit des Einklappens der Seitenspiegel hingewiesen habe, sei von dem Anlagenbetreiber in dem Prozess nicht ausreichend mit konkreten Tatsachen belegt worden. Schon der konkrete Inhalt dieser Hinweise sei nach dem Sachvortrag unklar geblieben. Das Amtsgericht verurteilte den Betreiber demnach zur Zahlung von 329,57 Euro.
J.Horn--BTB