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Berliner Arzt wegen Unterstützung bei Suizid zu drei Jahren Haft verurteilt
Wegen Unterstützung bei einem Suizid ist ein Berliner Arzt zu einer Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt worden. Das Berliner Landgericht verurteilte den 74-Jährigen am Montag zu drei Jahren Haft. Christoph T. hatte 2021 einer 37-jährigen Studentin auf ihren Wunsch hin eine Infusion mit einem tödlich wirkenden Medikament gelegt. Aus Sicht des Gerichts war der Sterbewunsch Frau aber nicht von "Dauerhaftigkeit und innerer Festigkeit getragen".
Die Studentin der Tiermedizin hatte sich aufgrund einer Depression an T. gewandt und ihn gebeten, ihr beim Suizid zu helfen. Ein erster Versuch im Juni 2021 scheiterte, weil die 37-Jährige die eingenommenen Medikamente wieder erbrach. Beim zweiten Versuch wenige Wochen später legte T. eine Infusion, welche die Studentin selbst auslöste.
Allerdings habe die Frau noch am selben Morgen Zweifel an ihrem Sterbewillen geäußert, sagte der Vorsitzende Richter Mark Sautter. Sie sei "sehr schwankend" im Bezug auf ihren Suizidwillen gewesen, sagte er. Dies gehe aus der Kommunikation zwischen dem Arzt und der 37-Jährigen hervor, die dem Gericht vorlag.
Außerdem sei davon auszugehen, dass ihr eine "rationale Bilanzierung", etwa was Therapiechancen betraf, nicht möglich gewesen sei. Die Fähigkeit der Studentin, realitätsgerecht zu entscheiden, sei krankheitsbedingt eingeschränkt gewesen, sagte Sautter. Das sei T. bekannt gewesen.
T. sagte nach dem Urteil vor Journalisten, der Wille der Suizidwilligen habe nicht genug Beachtung gefunden. Er habe die Sorge, dass durch das Urteil nun die Zahl der Gewaltsuizide wieder steige, weil Ärzte sich eingeschüchtert fühlten.
Das Gericht verurteilte T. wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Zu seinen Gunsten sei unter anderem berücksichtigt worden, dass er aus altruistischen Motiven gehandelt habe und von Anfang an geständig gewesen sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision am Bundesgerichtshof ist möglich. Richter Sautter legte eine solche in seiner Urteilsbegründung sogar nahe. Der Fall zeige, dass eine Präzisierung des rechtlichen Rahmens noch notwendig sei.
M.Odermatt--BTB