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Scholz dringt auf Respekt und Sensibilität in Debatte über Paragraf 218
In der Debatte um eine Reform des Abtreibungsparagrafen 218 im Strafrecht dringt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach Regierungsangaben auf einen respektvollen Umgang miteinander. "Dem Bundeskanzler ist sehr daran gelegen, dass das Thema mit der nötigen Sensibilität und dem nötigen Respekt diskutiert wird", sagte Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann am Mittwoch in Berlin. Sie reagierte damit auf scharfe Kritik aus der Union.
Hintergrund sind Berichte, wonach eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission in ihrem Abschlussbericht eine grundsätzliche Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft empfiehlt. Hoffmann sagte dazu, die Kommission habe wie im Koalitionsvertrag vorgesehen auch Möglichkeiten der Regulierung der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches geprüft.
Die Regierungssprecherin rief dazu auf, nun zunächst die offizielle Vorstellung des Abschlussbericht am Montag abzuwarten. Danach solle es "eine gründliche und der gesellschaftspolitischen ethischen und rechtlichen Komplexität der Thematik angemessene Diskussionen über die Vorschläge geben und über die Schlüsse, die man daraus ziehen will".
Unions-Fraktionsvize Dorothee Bär (CSU) hatte zuvor die Unabhängigkeit der Expertenkommission in Frage gestellt. "Die Kommission hat wenig überraschend geliefert, was von der 'Ampel' bestellt wurde", sagte sie den Funke-Zeitungen vom Mittwoch. Sie sei "fassungslos, dass der Lebensschutz des ungeborenen Kindes offenbar keine Rolle mehr spielen solle", kritisierte die CSU-Politikerin. Das sei ein "Dammbruch für unser Werteverständnis".
Zuvor hatte bereits CDU-Chef Friedrich Merz vor einem neuen "gesellschaftlichen Großkonflikt" um die Abtreibung gewarnt. Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) schrieb im Internetdienst X: "Sollte die 'Ampel' Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 12 Wochen legalisieren, werden wir beim Bundesverfassungsgericht Klage einreichen."
Das CDU-Präsidiumsmitglied Julia Klöckner forderte ein Festhalten an der bestehenden Regelung. "Das ist ein Kompromiss, der gefunden worden ist und nach ganz intensiven gesellschaftlichen Debatten, und damit wurde etwas befriedet in dieser Gesellschaft", sagte Klöckner den Sendern RTL und ntv. Neben dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter gebe es "auch das Lebensrecht des ungeborenen Lebens". Dies sei auch in der Verfassung verankert.
Gegen eine Aufweichung der geltenden Regeln wandte sich auch der Familienbund der Katholiken (FDK). "Bei dem Vorschlag der Kommission, den Schwangerschaftsabbruch vor der 12. Schwangerschaftswoche generell zu legalisieren, gerät das Kind aus dem Blick", warnte FDK-Präsident Ulrich Hoffmann in den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Auch er wertete die aktuelle Regelung als "einen sachgerechten Interessenausgleich".
Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland verboten. Er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei - unter anderem, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt.
In dem Bericht der Expertenkommission heißt es nun laut "Spiegel": "Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar." Erst wenn der Fötus eigenständig lebensfähig sei, sollten Abbrüche demnach weiterhin verboten bleiben. Diese Grenze liegt den Expertinnen und Experten zufolge ungefähr in der 22. Woche nach Beginn der letzten Menstruation.
Für weitergehende Schritte warb SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast. "Ich finde, dass die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht ins Strafrecht gehört", plädierte sie in Berlin für eine vollständige Abschaffung des Strafrechts-Paragrafen. Dies sei aber ihre persönliche Auffassung.
O.Krause--BTB