Berliner Tageblatt - Betreiber von rechter Internetplattform Altermedia zu Bewährungsstrafe verurteilt

Börse
Goldpreis -0.36% 2294.6 $
EUR/USD -0.12% 1.0659 $
Euro STOXX 50 -1.22% 4921.22
TecDAX -1.08% 3274
MDAX -0.31% 26264.39
DAX -1.04% 17932.17
SDAX -1.17% 14297.43
Betreiber von rechter Internetplattform Altermedia zu Bewährungsstrafe verurteilt
Betreiber von rechter Internetplattform Altermedia zu Bewährungsstrafe verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Betreiber von rechter Internetplattform Altermedia zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen Betreiber des rechtsextremistischen Internetportals Altermedia-Deutschland zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er erhielt wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung in mehreren Fällen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Textgröße:

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Mann zwischen 2013 und 2016 als Moderator am Betrieb der Seite beteiligt hatte. In zwei Fällen verfasste er volksverhetzende Texte, in einem weiteren Fall schaltete er den volksverhetzenden Kommentar eines Nutzers frei. Gegen den Mann war seit Dienstag verhandelt worden. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über die bereits 2016 von den Behörden abgeschaltete Internetplattform Altermedia-Deutschland war jahrelang massenhaft rechtsextremistisches und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet worden. Unter anderem wurde dort auch in menschenverachtender Weise zum Hass auf Flüchtlinge, Muslime und jüdische Menschen aufgerufen sowie der hunderttausendfache Mord an Juden im früheren NS-Venichtungslager Auschwitz geleugnet. Das Portal galt als führende rechtsextremistische Onlineplattform im deutschsprachigen Raum.

Die Betreiber von Altermedia-Deutschland wurden eigentlich bereits 2018 in einem Staatsschutzverfahren am OLG in Stuttgart angeklagt und verurteilt, das Verfahren gegen den nun Verurteilten war damals jedoch abgetrennt worden. Er lebte in Spanien und machte geltend, aus gesundheitlichen Gründen weder reise- noch verhandlungsfähig zu sein.

Laut Gerichtsangaben ergaben sich im Zuge von nicht näher beschriebener "Fahndungsmaßnahmen" später allerdings Hinweise, dass dessen angebliche Einschränkungen nur vorgeschoben waren, um sich dem Verfahren zu entziehen. Das OLG erließ daraufhin einen Haftbefehl, auf dessen Grundlage der Mann festgenommen und im März aus Spanien nach Deutschland ausgeliefert wurde.

Im ersten Prozess um Altermedia-Deutschland hatte das Stuttgarter OLG im Februar 2018 einen im Schwarzwald lebenden rechtsextremistischen Informatiker als Rädelsführer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Drei mitangeklagte Frauen, die sich am Betrieb des Internetportals beteiligt hatten, wurden zu Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren verurteilt.

C.Meier--BTB