-
Forschungseisbrecher "Polarstern" legt zwei Millionen Seemeilen zurück
-
Norwegen bangt um König Harald V. - Palast: König in "extrem ernstem" Zustand
-
Berichte: CIA-Chef warnte in Moskau vor Angriff auf Nato - Kreml dementiert
-
Saisonaus für Deutschlands Top-Sprinter Ansah
-
Was vielen unbekannt ist: Schimmelpilzgifte werden beim Kochen nicht zerstört
-
Steinmeier warnt bei Gamescom vor Extremismus und Gewalt in Videospielen
-
Betriebsräte im Schiffbau sehen Aufschwung bei Werften - vor allem Marineschiffbau
-
Arbeiter in Brandenburg stürzt von Baugerüst und stirbt
-
Digitalstudie: KI weit verbreitet, Skepsis bleibt aber bei Finanzfragen
-
Sorge um König Harald V.: Norwegens Regierungschef sagt Besuch in Berlin ab
-
Milliardeninvestition: Schwarz Gruppe plant riesiges Rechenzentrum bei Rostock
-
KSC empfängt VfL Wolfsburg am Samstag um 13 Uhr
-
PotAS-Analyse: Bobfahrer und Rodler vorne
-
31-Jähriger wegen Hackerangriffs auf deutsche Rosneft-Tochter verurteilt
-
Suche nach mehr als 1300 Vermissten nach Sturzflut am Himalaya - Acht Deutsche vermisst
-
Quallenplage in Frankreich führt erneut zu Atomreaktor-Abschaltung
-
FMCH fordert Moratorium für Tardoc-Höchstgrenze
-
ARD richtet anstelle von Generalsekretariat dauerhafte Geschäftsstelle ein
-
ADAC: Jeder vierte Deutsche fährt in den Camping-Urlaub
-
Russischer Generalstabschef Gerassimow besucht Soldaten an der Front in der Ukraine
-
Tödliche Messerattacke auf Mann in Uelzen: Zehn Jahre Haft wegen Totschlags
-
Ermittler entdecken anderthalb Tonnen Crystal Meth im Hamburger Hafen
-
Linke unternimmt neuen Vorstoß für Mietendeckel - mit eigenem Rechtsgutachten
-
In neuem Sarg: Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburg feierlich beigesetzt
-
Schwarz Gruppe plant Rechenzentrum bei Rostock für bis zu 5,6 Milliarden Euro
-
US-Chiphersteller Nvidia verdoppelt Quartalsumsatz
-
Apobank erzielt im ersten Halbjahr 2026 Überschuss von 52,5 Millionen Euro
-
Frei erwartet "Gleichschritt" von Union und SPD bei Fraktionsklausur
-
Gericht: Katholische Kinder haben keinen Vorrang an jeder Bekenntnisschule
-
Verletzt: Weltrekordler Sawe sagt für Berlin-Marathon ab
-
Kompany bestätigt: Musiala fehlt auch zum Ligastart
-
Rente mit 63: Warken zeigt Kompromisslinien auf
-
Palast: Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand
-
Handys gegen Geld in Gefängnis geschmuggelt: BGH bestätigt Urteil aus Hannover
-
Eklat um Guendouzi: Chaos nach Feners Königsklassen-Coup
-
Bayern-Talent Mike wechselt nach Brügge
-
Tourismusbehörde: Mindestens acht Deutsche nach Sturzflut in Nepal vermisst
-
UN-Bericht: Mehr als die Hälfte der Böden weltweit befindet sich in schlechtem Zustand
-
RKI-Bericht: Bereits rund 15.800 hitzebedingte Todesfälle in diesem Sommer
-
Ifo: Unternehmen streichen weniger Jobs - In Summe aber weiter Arbeitsplatzabbau
-
Warken schließt Kanzlertausch nach Ost-Wahlen aus
-
Kolumbiens Präsident will zwei Ex-Guerrillaanführer an die USA ausliefern
-
Reallöhne steigen im zweiten Quartal um 1,5 Prozent
-
Miersch verteidigt Abschaffung der "Rente mit 63" - Sonderregeln für Härtefälle
-
Verfolgungsjagd mit Polizei: Mit über 150 km/h durch Dortmunder Innenstadt
-
"Durchbruch": Tarifabschluss im Einzelhandel in NRW erzielt
-
Verbraucherstimmung deutlich verbessert
-
SPD-Fraktionschef Miersch vor Wahl in Sachsen-Anhalt: "Da ist noch Spiel"
-
US-Medien: CIA-Direktor Ratcliffe warnte in Moskau vor Angriff auf Nato-Staaten
-
US Open: Muchova/Mensik holen Mixed-Titel
Gericht: Hautkrebs bei Polizisten keine Berufskrankheit
Ein Polizist kann sich Hautkrebs einem aktuellen Urteil zufolge nicht als Berufskrankheit anerkennen lassen. Ein besonderes Erkrankungsrisiko durch UV-Strahlung sei auch für Polizisten im Streifendienst nicht festzustellen, teilte das Verwaltungsgericht Aachen am Montag mit. Es lehnte deshalb die Klage eines langjährigen Polizeibeamten am Montag ab. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.
Der Kläger blickte den Angaben zufolge auf eine fast 46-jährige Dienstzeit zurück - unter anderem im Streifendienst. Inzwischen leidet er an Kopf, Gesicht und Armen unter Hautkrebs. Dies wollte er als Berufskrankheit anerkannt haben. Der Kläger argumentierte, sein Dienstherr habe ihm kein Mittel zum Schutz vor UV-Strahlung zur Verfügung gestellt. Auch sei er nicht auf die Notwendigkeit eines UV-Schutzes hingewiesen worden.
Das Verwaltungsgericht lehnte die Anerkennung als Berufskrankheit ab. Erforderlich sei im Fall von durch UV-Strahlung ausgelöstem Hautkrebs, dass der Betroffene bei seiner Tätigkeit der Gefahr der Erkrankung "besonders ausgesetzt ist", erklärte das Gericht zur Begründung. Das Erkrankungsrisiko müsse also aufgrund der Tätigkeit "in entscheidendem Maß höher als das der Allgemeinbevölkerung" sein.
Davon könne bei einem Polizeibeamten im Streifendienst jedoch nicht die Rede sein."Polizisten bewegen sich im Außendienst in unterschiedlichen örtlichen Begebenheiten und nicht nur bei strahlendem Sonnenschein im Freien", erklärte das Gericht weiter. Zudem gebe es keine Referenzfälle, obwohl das Thema Hautkrebs durch UV-Strahlung bereits seit Jahrzehnten bekannt sei. Gegen das Urteil ist Berufung vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
J.Bergmann--BTB