-
Sender: Früherer bosnisch-serbischer Armeechef Ratko Mladic tot
-
Auftrag Heim-WM: Rankel ist neuer Eishockey-Bundestrainer
-
Atubolu-Wechsel nach Frankfurt vor Abschluss
-
Deutschland und fünf weitere EU-Länder: EU-Budget muss um hunderte Milliarden gekürzt werden
-
Union und SPD bei Fraktionsklausur: Auf der Suche nach dem "Mut von Münster"
-
Ermittlungen nach Bränden in Hürtgenwald dauern an: Ursache weiter unklar
-
Nordzucker schließt Zuckerfabrik in Dänemark: 150 Jobs betroffen
-
Rheinland-Pfalz: Fast fünf Jahre Haft für Erzieher wegen sexuellen Missbrauchs
-
Nach Sturzflut: Bereits mehr als 350 Todesopfer in Nepal geborgen
-
Formel 1: Colapinto auch 2027 im Alpine
-
Russland greift Kiew am helllichten Tag mit Drohnen an
-
Demokratiefestival in Magdeburg einen Tag vor der Landtagswahl
-
Forschungseisbrecher "Polarstern" legt zwei Millionen Seemeilen zurück
-
Norwegen bangt um König Harald V. - Palast: König in "extrem ernstem" Zustand
-
Berichte: CIA-Chef warnte in Moskau vor Angriff auf Nato - Kreml dementiert
-
Saisonaus für Deutschlands Top-Sprinter Ansah
-
Was vielen unbekannt ist: Schimmelpilzgifte werden beim Kochen nicht zerstört
-
Steinmeier warnt bei Gamescom vor Extremismus und Gewalt in Videospielen
-
Betriebsräte im Schiffbau sehen Aufschwung bei Werften - vor allem Marineschiffbau
-
Arbeiter in Brandenburg stürzt von Baugerüst und stirbt
-
Digitalstudie: KI weit verbreitet, Skepsis bleibt aber bei Finanzfragen
-
Sorge um König Harald V.: Norwegens Regierungschef sagt Besuch in Berlin ab
-
Milliardeninvestition: Schwarz Gruppe plant riesiges Rechenzentrum bei Rostock
-
KSC empfängt VfL Wolfsburg am Samstag um 13 Uhr
-
PotAS-Analyse: Bobfahrer und Rodler vorne
-
31-Jähriger wegen Hackerangriffs auf deutsche Rosneft-Tochter verurteilt
-
Suche nach mehr als 1300 Vermissten nach Sturzflut am Himalaya - Acht Deutsche vermisst
-
Quallenplage in Frankreich führt erneut zu Atomreaktor-Abschaltung
-
FMCH fordert Moratorium für Tardoc-Höchstgrenze
-
ARD richtet anstelle von Generalsekretariat dauerhafte Geschäftsstelle ein
-
ADAC: Jeder vierte Deutsche fährt in den Camping-Urlaub
-
Russischer Generalstabschef Gerassimow besucht Soldaten an der Front in der Ukraine
-
Tödliche Messerattacke auf Mann in Uelzen: Zehn Jahre Haft wegen Totschlags
-
Ermittler entdecken anderthalb Tonnen Crystal Meth im Hamburger Hafen
-
Linke unternimmt neuen Vorstoß für Mietendeckel - mit eigenem Rechtsgutachten
-
In neuem Sarg: Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburg feierlich beigesetzt
-
Schwarz Gruppe plant Rechenzentrum bei Rostock für bis zu 5,6 Milliarden Euro
-
US-Chiphersteller Nvidia verdoppelt Quartalsumsatz
-
Apobank erzielt im ersten Halbjahr 2026 Überschuss von 52,5 Millionen Euro
-
Frei erwartet "Gleichschritt" von Union und SPD bei Fraktionsklausur
-
Gericht: Katholische Kinder haben keinen Vorrang an jeder Bekenntnisschule
-
Verletzt: Weltrekordler Sawe sagt für Berlin-Marathon ab
-
Kompany bestätigt: Musiala fehlt auch zum Ligastart
-
Rente mit 63: Warken zeigt Kompromisslinien auf
-
Palast: Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand
-
Handys gegen Geld in Gefängnis geschmuggelt: BGH bestätigt Urteil aus Hannover
-
Eklat um Guendouzi: Chaos nach Feners Königsklassen-Coup
-
Bayern-Talent Mike wechselt nach Brügge
-
Tourismusbehörde: Mindestens acht Deutsche nach Sturzflut in Nepal vermisst
-
UN-Bericht: Mehr als die Hälfte der Böden weltweit befindet sich in schlechtem Zustand
Bundesgerichtshof hebt Urteil zu mutmaßlichem Missbrauchsfall aus Goslar auf
Das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig muss neu über einen Fall von mutmaßlichem schweren sexuellen Missbrauch einer jungen Frau aus Goslar durch ihre nächsten Verwandten entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die im Juni 2023 gegen die Mutter und den Stiefvater des mutmaßlichen Opfers verhängten Urteile auf, wie das Landgericht am Freitag mitteilte. Beide waren zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, die Mutter zusätzlich noch zu anschließender Sicherheitsverwahrung.
Nach Angaben des Landgerichts waren die Revisionen der Beschuldigten beim BGH erfolgreich, dieser hob die Schuldsprüche samt der zugrunde liegenden Feststellungen auf. Nach Auffassung des höchsten Gerichts in Karlsruhe halte die Beweiswürdigung einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung nicht stand. Eine andere Kammer des Landgerichts muss den Fall neu verhandeln.
Laut Anklage im ersten Verfahren sollen die Mutter und der Stiefvater die junge Mutter im Jahr 2021 über einen Zeitraum von mehreren Monaten in Goslar in mehreren Fällen vergewaltigt, misshandelt und verletzt haben. Das Landgericht verurteilte die zu diesem Zeitpunkt 52-jährige Mutter deshalb unter anderem wegen Vergewaltigung und Körperverletzungsdelikten zu 13 Jahren und sechs Monaten sowie den Stiefvater zu neuneinhalb Jahren Haft.
Angeklagt waren die beiden Beschuldigten in dem Verfahren auch wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes. Laut Staatsanwaltschaft planten sie ihr Opfer töten, wobei sie dies als angeblichen Suizid tarnen wollten. Die Mutter soll ihrer Tochter zahlreiche Tabletten eingeflößt haben. Das Opfer alarmierte aber ihre Rechtsanwältin, die wiederum die Polizei rief.
Den Vorwurf des versuchten Mordes sah das Braunschweiger Gericht nach der Beweisaufnahme aber nicht als erwiesen an. Die Tablettengabe durch die Mutter wertete die Kammer damals als eine gefährliche Körperverletzung.
C.Meier--BTB