-
"Teures Problem": Huth schreibt Wirtz bei Liverpool ab
-
Wohlgemuth: "Deprimierender" Saisonstart für den VfB
-
Bayern setzen "Duftmarken" - und haben "noch was vor"
-
Muslic über "Held" Dzeko: "Ich bin jetzt sein Chef"
-
DHB-Team heiß auf Gold: "Mit Weltmeisterpokal über den Platz"
-
Schon mehr als 600 Tote nach Himalaya-Sturzflut - Suche nach Vermissten geht weiter
-
Fünf Jahre Haft für Ecuadors Ex-Präsidenten Moreno wegen Korruption bei Bauprojekt
-
Nach Sturzflut im Himalaya geht die Suche nach hunderten Vermissten weiter
-
Umweltminister Schneider fordert für Plug-In-Hybride aus China Zölle wie bei E-Autos
-
AfD-Nachwuchsorganisation trifft sich zu Bundeskongress in Magdeburg
-
Isländer stimmen über Wiederaufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen ab
-
US-Präsident Trump verkündet "größten Öl-Deal in der Weltgeschichte" mit Venezuela
-
Trump bei 9/11-Gedenken nur bei Zeremonie im Pentagon und nicht in New York
-
Bericht: US-Gericht untersagt Nutzung von FBI-Verhörprotokollen in 9/11-Prozess
-
Halbleere Gasspeicher: Wirtschaftsweise Grimm sieht noch keinen Handlungsbedarf
-
Attest ab erstem Krankheitstag: Bas fordert Union zu Gesprächen über Verzicht auf
-
US-Präsident Trump verkündet bedeutendes Öl-Abkommen mit Venezuela
-
Nach Meta-Vergleich: Hubig will besseren Schutz von Kindern vor Social-Media-Sucht
-
Bas erwartet bei schlechtem Ergebnis in Sachsen-Anhalt Diskussion über SPD-Spitze
-
Ecuadors Ex-Präsident Moreno wegen Korruption bei Bauprojekt schuldig gesprochen
-
US-Regierung prüft Verkauf von Land des Yosemite-Parks an Immobilienfirma
-
Kane zur Vertragsverlängerung: Es sieht "ziemlich gut" aus
-
Stocker fordert Verfassungsverbot des politischen Islam
-
Bayern München startet mit 5:1 gegen Stuttgart in die Bundesliga
-
Haribo und Ritter Sport bringen Pico-Balla-Schokolade erneut in den Handel
-
Felix Gall rückt bei der Vuelta auf Gesamtrang vier vor
-
Brüsseler Staatsanwaltschaft fordert härteres Vorgehen gegen Drogenbanden
-
Rund 400 Menschen demonstrieren in Traismauer gegen Tierleid
-
Falscher Polizist verunsichert Seniorinnen im Bezirk Freistadt
-
Ermittlungen nach Angriff eines Bergführers am Großglockner
-
Babler-Entwurf zur Zustellförderung stößt auf breite Kritik
-
Haaland und Cherki glänzen: ManCity weiter makellos
-
Bundesliga-Start: Klopp sieht standesgemäßen Bayern-Sieg
-
Gold zum Greifen nah: Hockey-Männer erneut im WM-Finale
-
Zahl der Toten nach Sturzflut im Himalaya steigt weiter - mehr als 2400 Vermisste
-
Norwegen trauert um Harald V. - Haakon ist neuer König
-
Wieder ein Münchner: Upamecano schießt erstes Tor der Saison
-
Klopp plant offenbar mit VfB-Stürmer Pejcinovic
-
Ukrainischer Ex-Minister Fedorow wird Berater für militärische Innovationen in Italien
-
5:3 nach 0:2: Herthas Traumstart geht weiter
-
Trump kündigt neue Weltraum-Akademie an und zeichnet Artemis-2-Crew aus
-
Polens Regierung kritisiert hohe Kosten durch Vetos des Präsidenten
-
Eckhard Sauren analysiert Favoriten der Großen Woche in Iffezheim
-
Israel meldet Tötung von drei militanten Kämpfern im Westjordanland
-
Konvoi bringt Sarg von Norwegens König Harald V. zum Palast
-
Warsh signalisiert Zinserhöhung bei anhaltender US-Inflation
-
Zahl der Toten und Vermissten nach Sturzflut im Himalaya steigt weiter
-
Uli Hoeneß vergleicht Michael Olise mit Arjen Robben
-
Hundemaxx München: Premium-Einkaufserlebnis auf 3.000 Quadratmetern
-
Hackergruppe erpresst Berlin nach Datenklau - offenbar Millionenforderung
Bundesgerichtshof: Kein Widerruf von Versicherungsverträgen bei Haustürgeschäft
Das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen bleibt auf Abschlüsse im Internet oder per Post und Telefon beschränkt. Eine Ausweitung auf Haustürgeschäfte sieht deutsches Recht nicht vor und ist auch durch EU-Recht nicht vorgegeben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az. I ZR 137/23)
Er wies damit eine Frau aus Oberbayern ab. Sie betreibt ein Ladengeschäft und hatte dort ihren Versicherungsvertreter beauftragt, den Tarif ihrer privaten Krankenversicherung "günstiger zu gestalten". Als Honorar für den Vermittler wurden 80 Prozent der Jahresersparnis plus Mehrwertsteuer vereinbart - letztendlich 1948 Euro.
Die Frau zahlte diesen Betrag, forderte mit ihrer Klage das Geld aber wieder zurück. Dabei stützte sie sich auf ein vermeintliches Widerrufsrecht.
Generell gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Für Versicherungen und andere Finanzdienstleistungen gibt es aber gesonderte Regelungen.
Wie nun der BGH entschied, ist danach bei Versicherungsverträgen das Widerrufsrecht auf den sogenannten Fernabsatz beschränkt, also auf Verträge, die über das Internet oder per Telefon und Post abgewickelt werden. Eine Pflicht, dies auf alle außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge auszuweiten, ergebe sich auch aus EU-Recht nicht, betonten die Karlsruher Richter.
L.Dubois--BTB