-
Operation nötig: Pogacar bricht sich Schlüsselbein
-
Sirtaki zum Auftakt: Dortmund dominiert den HSV
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. würdigt verstorbenen Vater in erster Rede
-
Deutsch-französische Musikfreizeit fordert verlässlichere EU-Förderung
-
Karlsruher SC verliert torreiches Heimspiel gegen Wolfsburg mit 2:5
-
Karlsruher Großraumdiskothek Agostea kündigt Schließung an
-
Mobiler Freizeitpark Happy Fun World öffnet in Ettlingen
-
Wiesn-Bedienungen können in 16 bis 18 Tagen bis zu 16.000 Euro verdienen
-
Gebühren können Altersvorsorge über 40 Jahre erheblich mindern
-
Führerscheine von 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden
-
McDonald’s bringt M&M Bacon und mehrere neue Aktionsprodukte zurück
-
Coca-Cola-Abfüller erhöht Abgabepreise ab September
-
Kinderärztin wirft Merz in Bürgergespräch schädliche Politik vor
-
Zweijähriges Mädchen bei russischem Drohnenangriff auf Kiew getötet
-
Siedlergewalt in Kusra: Fahrzeuge beschlagnahmt und Ermittlungen eingeleitet
-
Berner Regierung will Vetorecht der Gemeinden bei großen Energieanlagen streichen
-
Esther González wechselt nach Vertragsauflösung zu Al-Qadsiah
-
El Mala widmet erstes Saisontor Basketballstar Dennis Schröder
-
Gladbachs Daiki Hashioka nach Kopfverletzung in Leipziger Klinik untersucht
-
Kubicki erwartet FDP-Ergebnis von fünf bis sechs Prozent in Sachsen-Anhalt
-
Finnlands Präsident Stubb hält russischen NATO-Angriff für unwahrscheinlich
-
Flekken kritisiert Leverkusen nach 2:3-Niederlage in Elversberg
-
Thüringer BSW hält trotz Kritik am Sonderparteitag am 6. September fest
-
Darmstadt 98 verpflichtet William Mikelbrencis
-
Bayer Leverkusen plant offenbar weiter mit Robert Andrich
-
Sieben Bewohner in Kusra von Siedlern belagert – Berichte über Verletzte und Brände
-
Neue Gewalt in Kusra: Israelische Siedler dringen in palästinensisches Haus ein
-
Lausanne-Sport soll Nicolas Cozza für drei Jahre verpflichtet haben
-
Patrouille Suisse begeistert Tausende beim Jubiläum in Altenrhein
-
Nicht jedes ultraprozessierte Lebensmittel ist automatisch ungesund
-
Haakon VIII. würdigt verstorbenen König Harald in erster Ansprache
-
Villa mit Pool und Zürichseeblick kostet 9,8 Millionen Franken
-
Audrey Werro sagt Start in Bellinzona ab
-
Siegmund fordert Beobachtung der Stimmenauszählung
-
Deichmann und Rutkowski beenden Europa-Rundfahrt über 24.000 Kilometer
-
Gosen-Neu Zittau gedenkt zweier Opfer einer Gewalttat
-
Krösche weicht Fragen zu möglichem Eintracht-Abschied aus
-
Krösche sagt TV-Interview ab, Aufsichtsrat berät nach Transferschluss
-
Dallinga führt Köln bei seinem Debüt zum 3:2 gegen Hoffenheim
-
Pogacar muss Vuelta nach schwerem Sturz verlassen
-
Mehrere Rivalitäten prägen das Formel-1-Fahrerlager
-
Pogacar scheidet als Vuelta-Leader nach Sturz aus
-
Ndoye trifft in Liverpool, Elversberg feiert historischen Bundesliga-Sieg
-
Person im Bahnhof Leuk von Zug erfasst und getötet
-
Carneys harter Kurs gegen Trump dient auch Kanadas Innenpolitik
-
Heidenheim dreht Spiel gegen Dresden nach spektakulärem Eigentor
-
Lausanne führt zur Pause gegen Zürich, Luzern gleicht in Unterzahl aus
-
Zwickau siegt, Erfurt patzt und Halle gewinnt in Berlin
-
Micky-Maus-Magazin feiert 75 Jahre Comicgeschichte
-
Marc Marquez gewinnt fünften MotoGP-Sprint der Saison
Bundesarbeitsgericht: Feiertagszuschlag richtet sich nach regelmäßigem Arbeitsort
Ein im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen Beschäftigter erhält auch dann einen Feiertagszuschlag, wenn er am fraglichen Datum in einem anderen Bundesland im Einsatz war. Der Anspruch auf die Zuschläge richte sich nach dem regelmäßigen Beschäftigungsort, entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Kassel im einem seit längerem andauernden Rechtsstreit um den Fall eines Beschäftigten, der eine Fortbildung in Hessen besuchte (Az.: 6 AZR 38/24).
Der Kläger aus Nordrhein-Westfalen nahm nach Gerichtsangaben vom 1. bis 5. November 2021 an einer Fortbildung in Hessen teil, die ihm sein Arbeitgeber angeordnet hatte. Allerheiligen am 1. November ist in Nordrhein-Westfalen ein gesetzlicher Feiertag, in Hessen jedoch nicht. Der Kläger verlangte vor Gericht Feiertagszuschläge für seine in Hessen erbrachte Arbeitsleistung.
Ein Arbeitsgericht gab dem Mann in erster Instanz zunächst recht, später hatte die Berufung der Gegenseite vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm Erfolg. Dagegen ging der Betroffene nun wiederum erfolgreich vor dem Bundesarbeitsgericht in Revision. Für alle Beschäftigten, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fielen, richte sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob an ihrem regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag sei, stellte das Gericht klar.
J.Fankhauser--BTB