-
Junta im Niger schlägt Aufstand von Soldaten mit Hilfe Russlands nieder
-
Referendum in Island über EU-Beitrittsverhandlungen beendet
-
"Bild am Sonntag": Bahn investiert 210 Millionen Euro in "XXL-Waschprogramm"
-
Ehemaliger Trump-Unterstützer aus den USA abgeschoben
-
IAEA: Akw Saporischschja seit mehr als einer Woche ohne externe Stromversorgung
-
Dritter Sieg: Nürnberg mit bestem Start seit 1999
-
Norwegen trauert um Harald V. - neuer König Haakon VIII. hält Rede an die Nation
-
Operation nötig: Pogacar bricht sich Schlüsselbein
-
Sirtaki zum Auftakt: Dortmund dominiert den HSV
-
Norwegens neuer König Haakon VIII. würdigt verstorbenen Vater in erster Rede
-
Deutsch-französische Musikfreizeit fordert verlässlichere EU-Förderung
-
Karlsruher SC verliert torreiches Heimspiel gegen Wolfsburg mit 2:5
-
Karlsruher Großraumdiskothek Agostea kündigt Schließung an
-
Mobiler Freizeitpark Happy Fun World öffnet in Ettlingen
-
Wiesn-Bedienungen können in 16 bis 18 Tagen bis zu 16.000 Euro verdienen
-
Gebühren können Altersvorsorge über 40 Jahre erheblich mindern
-
Führerscheine von 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden
-
McDonald’s bringt M&M Bacon und mehrere neue Aktionsprodukte zurück
-
Coca-Cola-Abfüller erhöht Abgabepreise ab September
-
Kinderärztin wirft Merz in Bürgergespräch schädliche Politik vor
-
Zweijähriges Mädchen bei russischem Drohnenangriff auf Kiew getötet
-
Siedlergewalt in Kusra: Fahrzeuge beschlagnahmt und Ermittlungen eingeleitet
-
Berner Regierung will Vetorecht der Gemeinden bei großen Energieanlagen streichen
-
Esther González wechselt nach Vertragsauflösung zu Al-Qadsiah
-
El Mala widmet erstes Saisontor Basketballstar Dennis Schröder
-
Gladbachs Daiki Hashioka nach Kopfverletzung in Leipziger Klinik untersucht
-
Kubicki erwartet FDP-Ergebnis von fünf bis sechs Prozent in Sachsen-Anhalt
-
Finnlands Präsident Stubb hält russischen NATO-Angriff für unwahrscheinlich
-
Flekken kritisiert Leverkusen nach 2:3-Niederlage in Elversberg
-
Thüringer BSW hält trotz Kritik am Sonderparteitag am 6. September fest
-
Darmstadt 98 verpflichtet William Mikelbrencis
-
Bayer Leverkusen plant offenbar weiter mit Robert Andrich
-
Sieben Bewohner in Kusra von Siedlern belagert – Berichte über Verletzte und Brände
-
Neue Gewalt in Kusra: Israelische Siedler dringen in palästinensisches Haus ein
-
Lausanne-Sport soll Nicolas Cozza für drei Jahre verpflichtet haben
-
Patrouille Suisse begeistert Tausende beim Jubiläum in Altenrhein
-
Gosen-Neu Zittau gedenkt zweier Opfer einer Gewalttat
-
Haakon VIII. würdigt verstorbenen König Harald in erster Ansprache
-
Villa mit Pool und Zürichseeblick kostet 9,8 Millionen Franken
-
Audrey Werro sagt Start in Bellinzona ab
-
Siegmund fordert Beobachtung der Stimmenauszählung
-
Deichmann und Rutkowski beenden Europa-Rundfahrt über 24.000 Kilometer
-
Krösche weicht Fragen zu möglichem Eintracht-Abschied aus
-
Krösche sagt TV-Interview ab, Aufsichtsrat berät nach Transferschluss
-
Dallinga führt Köln bei seinem Debüt zum 3:2 gegen Hoffenheim
-
Mehrere Rivalitäten prägen das Formel-1-Fahrerlager
-
Ndoye trifft in Liverpool, Elversberg feiert historischen Bundesliga-Sieg
-
Carneys harter Kurs gegen Trump dient auch Kanadas Innenpolitik
-
Person im Bahnhof Leuk von Zug erfasst und getötet
-
Zwickau siegt, Erfurt patzt und Halle gewinnt in Berlin
Tödliche Gasexplosion in Bochum: Strafe für Bauarbeiter muss neu verhandelt werden
Nach einer Gasexplosion in einem Wohnhaus in Bochum mit einer Toten muss das Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt neu über die Strafe für einen Bauarbeiter entscheiden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Montag, ließ den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung aber bestehen. Der Mitarbeiter einer Tiefbaufirma hatte bei der Verlegung einer Glasfaserleitung eine Erdgasleitung beschädigt. (Az. 4 StR 64/24)
Zusammen mit einem Kollegen arbeitete er im Januar 2023 in der betroffenen Straße in Bochum. Dabei war der Angeklagte als verantwortlicher Vorarbeiter tätig. Das Landgericht stellte bei seinem Urteil im Oktober fest, dass der damals 51-Jährige bei der Verlegung der Glasfaserleitung eine kreuzende Erdgasleitung durchbohrte. Diese habe er zuvor sorgfaltswidrig nicht freilegen lassen.
Obwohl sein Kollege kurzzeitig Gas gerochen habe, habe der Angeklagte den Netzbetreiber nicht informiert. Durch ein Leck in der Leitung trat anschließend mindestens zwölf Stunden lang Gas aus und drang in den Keller des Wohnhauses. Dort bildete sich ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch.
Dadurch kam es schließlich am 10. Januar 2023 zu einer Explosion, bei der ein Wohnhaus komplett einstürzte. Eine 61-jährige Anwohnerin kam dabei ums Leben, ein 35-Jähriger wurde bei dem Unglück verletzt.
Beide Mitarbeiter der Tiefbaufirma standen vor Gericht. Nur der Angeklagte, um den es nun vor dem BGH ging, wurde aber verurteilt. Seinem Kollegen konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden und er wurde freigesprochen.
Gegen den ersten Angeklagten verhängte das Bochumer Landgericht eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Der Mann wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen.
Dieser bestätigte den Schuldspruch nun. Beim Strafausspruch fand er aber Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss darum neu über die Strafe entscheiden.
C.Meier--BTB