-
Raúl Castro zeigt sich bei Gedenken an Bruder Fidel erstmals seit Monaten öffentlich
-
Diebe erbeuten in Frankreich Pokémon-Karten in Wert von 80.000 Euro
-
"Terrortat": US-Botschafter verurteilt Siedlergewalt gegen Palästinenser ungewöhnlich scharf
-
RSG-WM: Varfolomeev verpasst Keulen-Finale
-
BSW streitet über Umgang mit AfD - Wagenknecht weist Höcke-Angebot zurück
-
UNO: Welt nicht auf Kurs für Einhaltung der Biodiversitäts-Ziele
-
Opposition zu Hitzeschutz: Regierung muss handeln - Grüne für Hitzegipfel
-
Wehrle: "Infantino soll einfach zurücktreten"
-
Anhaltende Wärme macht Deutschland zu schaffen - Zahl der Hitzetoten weiter gestiegen
-
Rechtspopulist Farage tritt bei Nachwahl in England gegen Spaßkandidaten an
-
Wagenknecht weist Höckes Angebot zurück - und fordert ihn zu TV-Duell auf
-
Donau-Niedrigwasser: Rumänien fährt einziges Akw des Landes herunter
-
Ukraine: 437 Zivilisten im Juli getötet - Selenskyj fordert mehr Patriot-Raketen
-
Gegenstand absichtlich in Gleisbett gelegt: Zugverkehr in Treuchtlingen eingestellt
-
Prognose: Millioneneinbußen für Getreidebauern wegen Hitze
-
65 Jahre Mauerbau: Warnungen vor DDR-Verklärung und Gefährung der Demokratie
-
Steigende Opferzahl und verzweifelte Suche nach Überlebenden nach Beben in Kolumbien
-
Grüne fordern Hitzegipfel der Regierung und klarere Zuständigkeiten
-
"Inakzeptabel": Japan protestiert gegen Putins Besuch auf den Kurilen
-
Niedrigwasser: Binnenschiffer fordern Geld für neue Schiffe und tiefere Fahrrinnen
-
AfD in Mecklenburg laut Umfrage weiter vorne - SPD auf Platz zwei
-
Mangel an Pflegeplätzen: Verband fordert "pflegepolitische Wende"
-
Schwimm-EM: Gose auch über 1500 m auf Medaillenkurs
-
Eurovision Song Contest 2027 findet in bulgarischer Küstenstadt Burgas statt
-
Israelische Siedler belagern Palästinenser - US-Botschafter spricht von "Terrortat"
-
Britisches Wirtschaftswachstum im zweiten Quartal etwas verlangsamt
-
"Spiegel": Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah wegen Rechtsstreits mit Böhmermann
-
Merz ruft 65 Jahre nach Mauerbau zu Einsatz für Demokratie auf
-
Japan protestiert gegen Putins Besuch auf den Kurilen
-
Ausgetrocknete Wasserstellen: Hitze wird auch für Wildtiere zur Gefahr
-
Weiterhin Wald- und Flächenbrände: Zug nahe Düsseldorf mit 150 Reisenden evakuiert
-
Schlüsselfertige Immobilie gesucht: Bundesbank beginnt Vergabeverfahren für Zentrale
-
Mann muss nach Brandanschlag auf Berliner Kältebus in Psychiatrie
-
Vor Landtagswahlen im Osten: Streit in BSW um Umgang mit AfD verschärft sich
-
Märtens kritisiert TV-Übertragung: "Absolute Schande"
-
US-Botschafter in Israel wirft israelischen Siedlern "Terrortat" gegen Palästinenser vor
-
Bulgarien: 71. Eurovision Song Contest findet in Küstenstadt Burgas statt
-
Autobahn bei Mannheim wird wegen ausgebrochener Schafherde gesperrt
-
Niedrigwasser: Rumänien beginnt Abschaltung von Atomkraftwerk
-
Deutsche Bahn bietet Service-Mitarbeitenden an Bahnhöfen Ausrüstung mit Bodycams an
-
Klöckner weist zu Jahrestag des Mauerbaus auf Spaltungen zwischen Ost und West hin
-
Sonnenfinsternis legt Verkehr in Bremen lahm: Polizei erfasst rund hundert Verstöße
-
Jahrestag der Machtübernahme der Taliban: Amnesty fordert Ende von Abschiebungen
-
Weltmeisterkollege für Zidane: Barthez neuer Torwarttrainer
-
Sambier wählen neuen Präsidenten - Amtsinhaber Hichilema gilt als Favorit
-
Barcala plant baldige Rückkehr von Oberdorf
-
Studie: Lohnstückkosten steigen in Deutschland vor allem wegen schwacher Produktivität
-
Neuer Höchststand 2025: Jugendämter melden zehn Prozent mehr Kindeswohlgefährdungen
-
RKI: Zahl der Hitzetoten in Deutschland nochmals gestiegen
-
"Spiegel": Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah wegen Satiriker Böhmermann
Brandenburger Gericht muss neu über Verkauf von Land durch Agrarkonzern verhandeln
Das brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg an der Havel muss erneut über den Verkauf von Äckern durch einen Agrarkonzern verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fand Fehler im OLG-Urteil und verwies den Fall darum zurück, wie er am Dienstag mitteilte. Er gab damit der Rechtsbeschwerde des brandenburgischen Landwirtschaftsministeriums statt. (Az. BLw 5/20)
2015 verkauften Gesellschaften eines Agrarkonzerns mehr als 2000 Hektar Land an ein Unternehmen, das ebenfalls zu dem Konzern gehörte. Dieser sollte das Land langfristig an die Gesellschaften zurückverpachten. Der Landkreis genehmigte den Verkauf. Wenig später übertrug die Alleingesellschafterin des Unternehmens den Großteil ihrer Anteile auf eine Kapitalanlagegesellschaft, die zu einem Versicherungskonzern gehört.
Daraufhin nahm der Landkreis die Genehmigung zurück und übte sein Vorkaufsrecht für ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen aus. Das Amtsgericht in Neuruppin wies zwar die Einwände des Agrarkonzerns dagegen zurück, hob aber auch die Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechts wegen Verfahrensfehlern auf.
Dagegen zogen beide Seiten vor das OLG, das den Rücknahmebescheid für die von einer der Gesellschaften verkauften Ländereien aufhob und das Verfahren über die Mitteilung abtrennte. Daraufhin legte das Ministerium beim BGH Beschwerde ein und hatte Erfolg.
Das OLG habe den Rücknahmebescheid zu Unrecht aufgehoben, erklärte der BGH. Die ursprünglich erteilte Genehmigung für den Verkauf sei rechtswidrig, weil die Behörde von einem falschen Sachverhalt ausgegangen sei. Der Konzern habe nämlich angegeben, eine konzerninterne Besitzgesellschaft zu schaffen.
Dies sei aber gar nicht seine Absicht gewesen, was entscheidend sei: Denn ein Verkauf von Agrarland müsse untersagt werden, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt verkauft werden soll und ein Landwirt das Grundstück dringend benötigt und kaufen will und kann. Nur ausnahmsweise könne eine reine Besitzgesellschaft als Landwirt angesehen werden, in diesem Fall zweifelsfrei nicht.
Der Erwerb der Grundstücke habe nämlich dem Weiterverkauf an eine konzernfremde Kapitalanlagegesellschaft gedient, die Gewinne aus der Rückverpachtung erzielen sollte, argumentierte der BGH.
Das Oberlandesgericht müsse nun prüfen, ob es zum Zeitpunkt des Rücknahmebescheids Landwirte gab, die die Flächen dringend brauchten, kaufen wollten und konnten. Dann müsse die Genehmigung des Verkaufs versagt werden, um das gesetzliche Ziel zu erreichen, "die Agrarstruktur der Bundesrepublik zu verbessern und land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu sichern".
M.Odermatt--BTB