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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Abstimmung über Schuldenpaket ab
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien gegen die für Dienstag vorgesehene Sondersitzung zur Abstimmung über das Finanzpaket von Union und SPD verworfen. Das Gericht begründete seine Entscheidung am Montag in Karlsruhe mit einer Folgenabwägung, wonach die Gründe für eine solche einstweilige Anordnung nicht überwiegen. Die geplanten Grundgesetzänderungen sollen der künftigen Bundesregierung die Aufnahme von Schulden in bislang nie dagewesener Höhe ermöglichen.
Gegen die kurzfristig anberaumte Sondersitzung des alten Bundestags wandten sich die AfD-Fraktion, einzelne Abgeordnete von AfD, FDP, Linkspartei und BSW sowie die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar. Schon am Freitag hatte das Gericht ähnliche Anträge verworfen. Somit kann der alte Bundestag noch über mehrere Grundgesetzänderungen entscheiden. Geplant ist die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und für die Länder. Zudem soll ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 eingerichtet werden.
Union, SPD und Grüne einigten sich in der vergangenen Woche im Grundsatz auf die Vorlagen. Für die geplante Änderung der Grundgesetzartikel 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig. Am Freitag muss noch der Bundesrat den Änderungen zustimmen. CSU und Freie Wähler verständigten sich am Montagabend darauf, dass Bayern dafür stimmen wird. Damit gilt ein Scheitern in der Länderkammer quasi als ausgeschlossen.
E.Schubert--BTB