-
Treffen zwischen Vertretern der USA, Europas und der Ukraine am Freitag
-
Positiver Dopingtest: Taylor von Darts-WM ausgeschlossen
-
Russland-Nähe: Polnischer Außenminister verleiht Orban symbolisch Lenin-Orden
-
Kramp-Karrenbauer wird Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung
-
Kramp-Karrenbauer zur Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung gewählt
-
Skispringer Hoffmann überrascht: Quali-Sieg in Engelberg
-
Fed-Mitglied: Inflationszahlen der Trump-Regierung zu positiv
-
Trump billigt Gesetz: 76.000 US-Soldaten bleiben vorerst in Europa
-
Umfrage: 45 Prozent der Deutschen empfinden Smartphones an Heiligabend als störend
-
Epstein-Akten: US-Regierung will zunächst nur Teile veröffentlichen
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgesprächen zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgespräche zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Mit angeblich sicheren Tresorfächern: Betrüger erbeuten mehrere hunderttausend Euro
-
Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen früheren Audi-Chef Stadler
-
Bundesrat beschließt höhere Strafen und strengere Regeln für E-Scooter
-
Landgericht Mannheim verhängt Haftstrafen wegen Verkaufs von Luxusautos nach Russland
-
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Sparpaket für Krankenkassen kann kommen
-
Biathlon: Nawrath im Sprint auf Platz zehn
-
Baden-Württemberg: 19-Jähriger soll 65-Jährigen getötet haben
-
Frau in hessischer Klinik mit Armbrust erschossen: Mordurteil gegen 59-Jährigen
-
Gaza-Gespräche in Miami: Hamas fordert Ende israelischer "Verstöße" gegen Waffenruhe
-
Hinterrücks mit Beil angegriffen: 51-Jähriger wegen Tötung von Onkel verurteilt
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Februar über Weg zu Heizungsgesetz
-
Onlinehändler Shein entgeht einer Sperre seiner Plattform in Frankreich
-
Weltkriegsbombe in ehemaligem Tanklager entschärft: Evakuierungen in Bremen
-
UNO erklärt Hungersnot im Gazastreifen für beendet - Situation weiter "kritisch"
-
Vierfache Mutter erstochen: Großfahndung nach früherem Partner in Niedersachsen
-
Rentenniveau, Mütterrente, Aktivrente: Auch Bundesrat stimmt Rentenpaket zu
-
Selenskyj: Russland würde nach Sieg über die Ukraine Polen angreifen
-
Kanzleramt will BND-Befugnisse offenbar umfassend erweitern
-
Prozess um Urlaubsfoto an Tankstelle: Boris Beckers Ehefrau muss Veröffentlichung hinnehmen
-
Bundesumweltminister: EU-Beschluss für Lockerungen bei Gentechnik "schwerer Fehler"
-
Ein Jahr später: 52-Jährige als Verursacherin von tödlichem Unfall identifiziert
-
Odermatt? Nein! Sensation durch Zabystran
-
Tödliche Brandstiftung an Wohnhaus: Zwölfeinhalb Jahre Haft in Göttingen
-
Next Gen Finals: Engel scheidet ohne Sieg aus
-
59-Jähriger in Köln wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Coronatests verurteilt
-
Kombination: Armbruster nach Kollaps chancenlos - Hagen vorn
-
Nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: 455 Anträge auf Entschädigung
-
Bundesrat stimmt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten zu
-
14-Jähriger auf Spielplatz erstochen: Mordurteil gegen 17-Jährigen in Arnsberg
-
Ukraine-Gespräche: Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Bundesrat besiegelt Entlastungen: Pendlerpauschale steigt - Gastro-Steuer sinkt
-
Frankreichs Haushaltsentwurf 2026 gescheitert - Sondergesetz geplant
-
Gemischtes Echo auf EU-Entscheidung zur Ukraine-Finanzierung
-
Neuer Wehrdienst kann starten: Auch Bundesrat gibt grünes Licht
-
Vergewaltigungen von sedierter Frau gefilmt: Haftstrafe für Ehemann in Aachen
-
Gentechnik: Knappe Mehrheit der EU-Länder segnet Lockerungen ab
-
Medien: Gnabry verlängert beim FC Bayern
-
Bundesrat billigt Haushalt für kommendes Jahr
Gericht: Stadtbücherei darf umstrittene Bücher kennzeichnen
Die Stadtbücherei in Münster darf einem Gerichtsbeschluss zufolge Bücher mit umstrittenen Inhalten kennzeichnen. Eine solche Einordnung sei vom Bildungsauftrag öffentlicher Bibliotheken gedeckt, entschied das Verwaltungsgericht in der nordrhein-westfälischen Stadt laut Mitteilung vom Dienstag. Bibliotheken dürfen demnach auch kritisch zu Büchern Stellung nehmen, solange dies sachlich geschieht.
Die Stadtbücherei Münster versah den Angaben zufolge 2024 zwei Bücher ihres Bestands mit einem Einordnungshinweis. Dort hieß es, dass es sich um ein "Werk mit umstrittenem Inhalt" handle, das "aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt" werde. Der Autor eines der Bücher wollte den Hinweis entfernen lassen. Den entsprechenden Eilantrag lehnte das Gericht nun ab.
Der Inhalt des Buchs sei nachweislich umstritten, befand das Gericht. So würden darin etwa bemannte Mondlandungen sowie die Atombombenabwürfe auf die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki geleugnet. Die Leugnung historischer Fakten rechtfertige die Einordnung, dass der Buchinhalt umstritten sei.
Der Einordnungshinweis verstoße auch nicht gegen die Grundrechte des Buchautors. Außerdem bestehe für eine Bibliothek keine Neutralitätspflicht. Stattdessen gelte das Sachlichkeitsgebot, das durch den Hinweis gewahrt bleibe.
Öffentliche Bibliotheken müssten sich nicht darauf beschränken, Medien allein passiv zur Ausleihe bereitzustellen. Gegen den Beschluss aus der vergangenen Woche ist Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
J.Fankhauser--BTB