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WM-Sommermärchen: Prozess gegen Ex-DFB-Generalsekretär Schmidt vorläufig eingestellt
Das Verfahren gegen den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst Schmidt wegen Steuerhinterziehung beim sogenannten WM-Sommermärchen 2006 vor dem Landgericht Frankfurt am Main ist gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Die genaue Höhe war unklar, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Die Summe soll demnach im fünfstelligen Bereich liegen.
Erst wenn die Geldauflage gezahlt sei, werde das Verfahren komplett eingestellt, teilte der Sprecher weiter mit. Das Verfahren gegen Schmidt war im vergangenen Sommer krankheitsbedingt vom Verfahren gegen die anderen beiden Angeklagten, die beiden ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, abgetrennt worden.
In dem bereits seit mehr als einem Jahr andauernden Strafprozess geht es um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Organisation der später als Sommermärchen bekannt gewordenen Fußballweltmeisterschaft in Deutschland 2006. Zwanziger soll als ehemaliger Präsident des Deutschen Fußballbunds (DFB) für seinen Verband falsche Steuererklärungen abgegeben haben, wodurch es zu Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe gekommen sein soll.
Konkret geht es laut Anklage um die steuerliche Verbuchung einer Zuwendung in Höhe von 6,7 Millionen Euro an ein mit der Organisation der WM betrautes Komitee, die der DFB als Betriebsausgabe für eine WM-Gala steuermindernd geltend machte. Die Gala fand aber nicht statt.
Laut Anklage diente die fragliche Zahlung der Rückführung eines Darlehens, das Komiteechef Franz Beckenbauer Jahre zuvor bei dem Unternehmer Robert-Louis Dreyfus privat aufgenommen hatte. Dadurch sei ein Steuerschaden in Millionenhöhe entstanden. Beckenbauer und Dreyfus starben inzwischen.
Das Verfahren gegen Niersbach wurde im September gegen eine Geldauflage von 25.000 Euro eingestellt. Als einziger Angeklagter übrig ist damit Zwanziger. Am Mittwoch wird eine Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens gegen ihn erwartet. Das Gericht schlug Ende März eine Einstellung vor
Als Auflage soll Zwanziger eine Geldbuße zugunsten eines guten Zwecks zahlen. Das entspricht den üblichen Abläufen im Fall der Einstellung von Strafverfahren. Über die Höhe der Geldbuße herrschte jedoch Uneinigkeit zwischen den Verfahrensbeteiligten.
Bis Mittwoch soll dies geklärt sein. Für den Fall, dass das Verfahren gegen alle drei Angeklagten eingestellt wird, kündigte die Staatsanwaltschaft bereits an, ein Bußgeldverfahren gegen den DFB wegen Steuerhinterziehung einleiten zu wollen.
J.Fankhauser--BTB