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Ehepaar in Berlin wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu langer Haft verurteilt
Wegen der versuchten Anstiftung zum Mord ist ein Ehepaar vom Landgericht Berlin zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Kammer sei überzeugt, dass die Angeklagten versucht hätten, den Partner ihrer Tochter zur Ermordung ihres Exmanns anzustiften, sagte der Vorsitzender Richter Bernd Miczajka in seiner Urteilsbegründung am Mittwoch. Dies aber nicht gelungen. Der 64-jährige Mann wurde zu fünf, die 60-jährige Frau zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Angeklagten, die beide aus Syrien stammen und seit mehr als 30 Jahren in Deutschland leben, hätten den früheren Ehemann der Tochter loswerden wollen, weil dieser angekündigt habe, kriminelle Machenschaften des 64-Jährigen öffentlich zu machen, sagte Miczajka. Dieser wurde 2021 vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er als Bestatter an der Einschleusung syrischer Staatsbürger mitgewirkt hatte, indem er die Pässe verstorbener Syrer zur Verfügung stellte.
Die 1987 geborene Tochter und ihr erster Mann hatten sich 2012 getrennt und befanden sich seitdem in einem Sorgerechtsstreit. In der Silvesternacht 2014 forderten die Angeklagten den zweiten Mann der Tochter nach Überzeugung des Gerichts dann auf, seinen Vorgänger zu ermorden, um die Familie zu "beschützen".
Er sollte ein zufälliges Zusammentreffen auf der Straße vortäuschen, den Mann töten und sich dann auf Notwehr berufen. Sie boten ihrem Schwiegersohn erst 1000, dann 1500 Euro für jeden Monat, den er für die Tat möglicherweise im Gefängnis sitzen würde. Der Mann lehnte jedoch ab.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den Mann sechseinhalb und für die Frau fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch für das Ehepaar. Sie argumentierte, dass der erste Ehemann die Anstiftung nur erfunden habe, um sich an der Familie seiner Exfrau zu rächen.
Die Verhandlung gegen den 64-Jährigen und die 60-Jährige, die sich bislang nicht in Untersuchungshaft befanden, hatte bereits im April 2024 begonnen und 27 Verhandlungstage in Anspruch genommen. Weil es zudem viele Jahre dauerte, bis der Prozess begann, gelten drei Monate der Haft bereits als vollstreckt. Das Verfahren gegen die mitangeklagte Tochter des Ehepaars wurde abgetrennt.
I.Meyer--BTB