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Baden-Württemberg: Klage gegen vegetarisches Schulessen scheitert vor Gericht
Eine Schülerin in Baden-Württemberg hat laut Gerichtsentscheid keinen Anspruch auf ein tägliches Fleisch- oder Fischangebot beim Schulessen. Die Eltern und ihre Tochter aus dem Raum Konstanz scheiterten mit Beschwerden gegen ein überwiegend vegetarisches Schulessen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, wie der VGH am Donnerstag in Mannheim mitteilte. (9 S 1044/25)
Die betroffene Ganztagsschule im Raum Konstanz bietet an vier Wochentagen Essen an, an dreien davon vegetarische oder vegane Gerichte. Nur an einem Tag gibt es Fleisch oder Fisch. Dagegen gingen die Eltern gerichtlich vor. Sie begründeten dies mit einer drohenden Mangelernährung und einer Nahrungsmittelunverträglichkeit.
Ein Eilantrag am Verwaltungsgericht Freiburg, mit dem die Eltern erreichen wollten, dass ihrer Tochter an sämtlichen Tagen Fleisch oder Fisch zur Verfügung gestellt wird, scheiterte jedoch. Gegen die Entscheidung legten die Eltern und ihre Tochter Beschwerde ein.
Der VGH wies die Beschwerden als unzulässig zurück. Er begründete dies im Fall der Eltern damit, dass diese ihre Beschwerde entgegen der gesetzlichen Vorgaben ohne Rechtsanwalt erhoben hatten. Am VGH besteht sogenannter Anwaltszwang.
Die Beschwerde der Tochter war nach der Begründung des Senats ebenfalls unzulässig, weil sie im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt war und daher gar nicht befugt war für eine Beschwerde. Der Beschluss ist unanfechtbar.
N.Fournier--BTB