-
NBA: Magic kassieren Ausgleich
-
Kubicki lehnt Brandmauer zur AfD ab - und nennt den Kanzler "Eierarsch"
-
CDU-Sozialflügel fordert von Merz Zurückhaltung in Debatte um Sozialreformen
-
Hjulmand erhält Unterstützung von Rolfes - und Kompany
-
"Riesiges Geschenk": Bayern heiß auf Berlin - und Paris
-
RTL kauft Sky: Mehr Live-Fußball im Free-TV
-
Nach Meisterschaft: Bayern-Frauen haben "Lust auf mehr"
-
SPD-Fraktionslinke: Gesundheitsreform darf nicht zu Leistungskürzungen führen
-
Europäischer Gerichtshof prüft Milliardenhilfen für Lufthansa in der Pandemie
-
Steinmeier stellt Initiative zu bundesweitem "Ehrentag" vor
-
EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder
-
BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche
-
Umstrittenes Buch über Altkanzler Kohl: Bundesgerichtshof entscheidet erneut
-
Schah-Sohn Reza Pahlavi trifft Bundestagsabgeordnete in Berlin
-
EU-Staats- und Regierungschefs beraten über den Iran und die Ukraine
-
Pentagon: Marine-Staatssekretär legt Amt "mit sofortiger Wirkung" nieder
-
Umweltminister Schneider lehnt Nutzung von Atomenergie in Deutschland ab
-
Akkodis als Leader in den ISG Provider Lens™ Berichten „Digital Engineering Services 2026“ ausgezeichnet
-
Trump: Referendum über Neuzuschnitt von Wahlkreisen in Virginia war "manipuliert"
-
Mexikos Präsidentin: Armee hatte keine Kenntnis von Anwesenheit möglicher US-Agenten
-
US-Finanzminister Bessent verteidigt Lockerung von Sanktionen für russisches Öl
-
Dank Haaland: City zieht an Arsenal vorbei
-
Triple-Traum lebt: Bayern zurück in Berlin
-
Umfrage: SPD und CDU anderthalb Jahre vor Landtagswahl in Niedersachsen gleichauf
-
Umfrage sieht CDU ein Jahr vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen klar vorn
-
Erdogan: Krieg in Golfregion schwächt zunehmend auch Europa
-
Völler bedauert WM-Aus von Gnabry: "Was sagt man da?"
-
Double perfekt: Suhl gewinnt erste Meisterschaft
-
Halbfinal-Kracher in Leverkusen: Musiala startet bei Bayern
-
Gwinn trifft spät: Bayern macht Meistertitel klar
-
Regierung: Über 50.000 Häuser und Wohnungen im Libanon bei Angriffen zerstört oder beschädigt
-
Iran beschlagnahmt nach Verlängerung der Waffenruhe zwei Schiffe in Straße von Hormus
-
Libanon will Waffenruhe mit Israel verlängern - Drei Tote nach israelischen Angriffen
-
Drama um Buckelwal vor Poel: Rettungskonzept muss womöglich verändert werden
-
Keine vier Monate im Amt: Chelsea trennt sich von Rosenior
-
"Leider vorbei": WM-Traum von Gnabry geplatzt
-
Bericht: Bundestagspräsidentin Klöckner von Signal-Hack betroffen
-
Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt
-
Regierung: 62.000 Häuser und Wohnungen im Libanon bei Angriffen zerstört oder beschädigt
-
Bayerische Polizei durchsucht Banken und Firma wegen Geldwäscheverdachts
-
EU gibt nach monatelanger Blockade Ungarns Milliarden-Kredit für die Ukraine frei
-
Russland stoppt ab Mai Durchleitung von kasachischem Öl nach Deutschland
-
Mord in Berliner Park nach Beleidigungen auf Tiktok: Lebenslange Haft
-
Nations League: DFB-Team spielt in Augsburg, München und Berlin
-
Millionenschaden mit Investments in Öl aus Alaska: Drei Angeklagte verurteilt
-
Werder: Job-Garantie für Thioune bei Klassenerhalt
-
Prozess um Panama Papers in Köln: Bewährungsstrafe für 57-Jährigen
-
Gericht lehnt Zwangsgeld gegen Bund wegen Nitratbelastung ab
-
Nachweise für Darlehen in Millionenwert gefälscht: Bewährungsstrafen für Bankmitarbeiter
-
Atubolu vor dem Absprung? Schuster blickt lieber auf den VfB
Mord an Ukrainerinnen in Baden-Württemberg: Lebenslang für Ehepaar rechtskräftig
Nach der Ermordung zweier ukrainischer Frauen in Baden-Württemberg ist das Urteil gegen die Täterin und den Täter, ein Ehepaar, rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Verurteilung des Ehemanns zu lebenslanger Haft. Das Landgericht Mannheim hatte im Februar auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was der BGH ebenfalls bestätigte. (Az. 1 StR 227/25)
Die Ehefrau hatte das Mannheimer Urteil akzeptiert und war nicht vor den BGH gezogen. Die Eheleute hatten im März 2024 eine aus der Ukraine geflüchtete Frau und ihre erwachsene Tochter getötet, um deren Baby zu entführen. Dem Urteil zufolge wünschte sich das Ehepaar eine kleine Tochter.
Über soziale Netzwerke nahmen sie Kontakt zu der schwangeren 27-Jährigen auf, die mit ihrer 51 Jahre alten Mutter in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesloch wohnte. Nach der Geburt des Babys beschloss das Ehepaar, die beiden Frauen zu töten und den Säugling als das eigene Kind auszugeben.
Anfang März verabreichte das Paar den beiden Frauen nach einem Restaurantbesuch heimlich sedierende Medikamente in einem Getränk. Dann brachten sie die jüngere Frau nach Hause und die ältere, die unter starken Bewusstseinsstörungen litt, zu einem See nach Bad Schönborn. Dort tötete der Angeklagte sie durch mehrere Schläge mit einem Gummihammer auf den Kopf und warf die Leiche in den See.
Der 27-Jährigen sagte das Ehepaar, dass ihre Mutter einen Herzinfarkt erlitten habe. Mit der jungen Frau und dem Baby fuhren sie an den Rheindamm in Hockenheim, wo der Mann die ebenfalls wegen der Medikamente beeinträchtigte 27-Jährige erschlug. Dann verbrannte er die Leiche.
Das Baby nahmen die Eheleute mit sich. Die Frau hatte zuvor bereits beim Standesamt eine Geburtsurkunde erschlichen, indem sie angab, das Kind zu Hause geboren zu haben. Kurz nach den Morden wurde zunächst die Leiche der Tochter am Rheindamm gefunden. Etwa zwei Wochen später fanden Polizeitaucher dann den zweiten Leichnam in dem See. Das Baby wurde unversehrt bei dem Ehepaar gefunden.
In dem Prozess in Mannheim gestanden die Angeklagten die Taten. Das Landgericht sah die Mordmerkmale der Heimtücke, der niedrigen Beweggründe sowie der Ermöglichung beziehungsweise Verdeckung einer Straftat erfüllt. Da es die besondere Schwere der Schuld feststellte, ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft praktisch ausgeschlossen. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Urteil.
A.Gasser--BTB