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Drei Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in Baden-Württemberg
Wegen eines für einen anderen Autofahrer tödlich verlaufenen Alleinrennens hat das Amtsgericht im baden-württembergischen Bruchsal einen jungen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erging am Donnerstag wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der zum Tatzeitpunkt 21-Jährige hatte am 14. Oktober 2024 nachts auf einer Landstraße mit dem Auto seines Vaters möglichst hohe Geschwindigkeiten erreichen wollen. Aufnahmen von solchen Fahrten postete er in sozialen Netzwerken. Er hatte keinen Führerschein und stand zum Tatzeitpunkt unter Kokaineinfluss. Mit ihm unterwegs war ein damals 20-jähriger Beifahrer.
In einer Kurve kollidierte der Wagen des Manns frontal mit einem entgegenkommenden Auto. Dessen 46-jähriger Fahrer, ein Vater von drei Kindern, befand sich auf dem Weg zur Arbeit. Er wurde so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort starb. Der Beifahrer im Auto des Angeklagten wurde erheblich, der Angeklagte selbst leichter verletzt.
Der Angeklagte räumte im Prozess über einen Anwalt die Tat ein. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf 22 Monate Haft auf Bewährung plädiert.
I.Meyer--BTB