-
Debatte über Umgang mit AfD nach Sieg in Sachsen-Anhalt hält an
-
Moskau: Mitarbeiter der britischen Botschaft plante im Auftrag Kiews Anschlag auf Diplomaten
-
Bär wirbt für "Wertepartnerschaften" bei Raumfahrt
-
Bayern gegen Dortmund am Samstagabend
-
Radsport: Florian Lipowitz im WM-Aufgebot für Montreal
-
Südkoreanischer Geheimdienst: Kim Jong Uns Tochter hat Bruder oder Schwester
-
Bundesfinanzhof: Metallverkauf nach Einäscherung ist für Krematorien steuerrelevant
-
Schrillende Handys und heulende Sirenen: Alarmsysteme an sogenanntem Warntag getestet
-
Unicef: Jedes zehnte Schulkind 2025 von klimabedingtem Schulausfall betroffen
-
Innere Sicherheit und Migration: Dobrindt verteidigt Kurs gegen Kritik der Opposition
-
Präsident der Emirate beginnt Staatsbesuch in Deutschland bei Steinmeier
-
Bahn-Chefin Palla kündigt weniger Korridorsanierungen pro Jahr an
-
Eiskunstlauf: Walijewa verliert neutralen Status
-
Betriebskrankenkassen fordern bessere Strukturen zur Vorbeugung von Suiziden
-
Streit um "Schattendatenbank" der Schufa geht wohl vor Gericht
-
Laschet-Lacher: Neue Studie sieht keinen Einfluss auf Bundestagswahl 2021
-
DFB-Pokal: Bayern und Dortmund im Free-TV
-
Trump verspricht US-Bürgern je 5000 Dollar bei Sieg der Republikaner bei US-Kongresswahl
-
MLS: Müller liefert Assist und muss raus
-
Raserunfall mit drei Toten in Hessen: Sieben Jahre Haft für 32-Jährigen
-
Giffey: Berliner SPD steht trotz Ermittlungen hinter Spitzenkandidat Krach
-
Mieterbund klagt erfolgreich gegen Stromklausel in Mietverträgen von Vonovia-Töchtern
-
RKI: Zahl der Hitzetoten beträgt weiter 16.300
-
Hohe Ölpreise treiben Inflation in die Höhe - Anstieg im August bei 2,9 Prozent
-
Juso-Chef Türmer: Die Regierungskoalition braucht einen Neustart
-
Zahl der Beziehenden von Asylbewerberleistungen 2025 um 15 Prozent gesunken
-
New York startet mit Ralph-Lauren-Schau in die Fashion Week - erstmals ohne Pelze
-
Weinbaubetriebe in Rheinland-Pfalz können Prämie für dauerhafte Rodung bekommen
-
"Tut so, als stünde ich auf dem Stimmzettel": Trump wirbt bei Republikaner-Parteitag um Wähler
-
NFL: Seahawks siegen zum Auftakt - aber bangen um Darnold
-
Demirovic überwältigt: "Unfassbar, unbeschreiblich"
-
Leipzig setzt am Comer See auf schnelle Wiedergutmachung
-
Neuer warnt vor Bodö: "Die haben keine Angst vor großen Namen"
-
Heißester August weltweit seit Beginn der Wetteraufzeichnungen
-
Glatt in drei Sätzen: Zverev stürmt ins Halbfinale
-
"Tut so, als stünde ich auf dem Stimmzettel": Trump wirbt bei Parteitag um Wähler
-
Bundesweiter Test von Alarmsystemen an sogenanntem Warntag
-
EZB gibt Leitzinsentscheidung bekannt - Weitere Erhöhung erwartet
-
Bundestag setzt Haushaltsberatungen fort
-
Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate zu Staatsbesuch in Deutschland
-
Rubio verteidigt bei Besuch in Ecuador US-Einsätze gegen mutmaßliche Drogenboote
-
Urlaub mit Musik 2027: Musica Viva veröffentlicht neues Programm mit 182 Workshops
-
Schleswig-Holstein: Eine Tote bei Gewalttat in Ratzeburger Supermarkt
-
PSG feiert Traumduo Dembélé/Torres - Wirtz und Havertz siegen
-
Neue Nummer 1: Rybakina im US-Open-Halbfinale gegen Gauff
-
Prämie: Trump schenkt Assistentin Natalie Harp 45.000 Dollar
-
IAEA verweist Iran wegen Nichteinhaltung von Atom-Vereinbarungen an UN-Sicherheitsrat
-
Falscher Alarm: Autobahn in die Schweiz nach mehrstündiger Sperrung wieder freigegeben
-
Fernsehpreis-Verleihung mit politischen Botschaften - Lanz: "Fürchtet euch nicht"
-
Erstmals vor Kongresswahlen: Republikaner halten Parteitag ab
Missbrauch durch Priester: Erzbistum Köln muss kein Schmerzensgeld zahlen
Das Landgericht Köln hat eine Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln wegen sexuellen Missbrauchs eines Pflegekinds durch einen früheren Priester abgewiesen. Das Gericht sah keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen den Missbrauchstaten und dem kirchlichen Amt des Priesters, wie es am Dienstag mitteilte. Die Klägerin, die frühere Pflegetochter des Geistlichen, hatte Schmerzensgeld in Höhe von 830.000 Euro gefordert.
Die Klägerin hatte den Angaben zufolge in den 70er und 80er Jahren bei dem Pfarrer gelebt. Dabei kam es zu zahlreichen sexuellen Missbrauchstaten. Die Klägerin argumentierte in dem Zivilprozess, dass diese Taten rechtlich gesehen während der Ausübung des kirchlichen Amts des Priesters erfolgt seien. Ihr stehe daher Schmerzensgeld vom Kölner Erzbistum zu.
Dem folgte das Gericht nicht. In seiner Begründung führte es aus, dass die Betreuung des Pflegekinds durch einen "staatlichen Akt" begründet worden war. Ein Zusammenhang zur kirchlichen Tätigkeit schied aus Sicht des Gerichts daher aus.
Dies ändere auch nicht die damalige Zustimmung des Erzbistums zur Aufnahme der Pflegekindbetreuung. Nicht jede Tätigkeit eines kirchlichen Amtsträgers stelle zugleich die Ausübung eines öffentlichen Amts dar, führte das Gericht aus. Nur wenn die Tätigkeit eines kirchlichen Amtsträgers einen Bezug zu seinem kirchlichen Amt habe, seien mögliche Amtshaftungsansprüche gerechtfertigt.
Auch eine Verletzung von Aufsichts- oder Fürsorgepflichten durch das Erzbistum ließ sich laut Gericht nicht feststellen. Die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass Vertreter des Erzbistums Anhaltspunkte von den Missbrauchstaten gehabt hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
J.Horn--BTB