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Unterbringung in Psychiatrie nach Tötung von Obdachlosem in Köln
Nach der Tötung eines Obdachlosen hat das Landgericht Köln die dauerhafte Unterbringung eines 43-Jährigen in einer Psychiatrie angeordnet. Wegen einer psychischen Erkrankung galt er als schuldunfähig, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Das Sicherungsverfahren gegen ihn lief wegen heimtüskischen Mordes.
Das Urteil gegen den Mann fiel Ende Juni. Der 43-Jährige hatte den Obdachlosen im Dezember an seiner Schlafstätte getötet. Zunächst weckte er ihn durch Rütteln und einen Tritt ins Gesicht. Anschließend trat er dem Opfer mehrmals wuchtig gegen den Kopf und rammte ihm sein Knie in sein Gesicht.
Den bewusstlosen Mann zog der 43-Jährige hinter sich her und legte ihn auf einem Gehweg vor einem Geschäft ab, um sich selbst an die Stätte des Obdachlosen schlafen zu legen. Der Obdachlose erlitt schwere Verletzungen am Kopf. Er starb schließlich im Februar an seinen schweren Verletzungen und an einer Lungenentzündung.
O.Krause--BTB