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Unterbringung in Psychiatrie nach Tötung mit rund 150 Messerstichen in Bayern
Das Landgericht im bayerischen Landshut hat im Fall einer Tötung mit rund 150 Messerstichen die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus verhängt. Der Mann gilt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Die zuständige Kammer sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 50-Jährige im September einen Bekannten getötet hatte.
Tatort war die Wohnung des Opfers in Rottenburg an der Laaber. Der 50-Jährige drang am späten Abend mit Gewalt in die Wohnung ein und weckte den schlafenden Mann. Anschließend stach er unvermittelt auf seinen Bekannten ein. Als sein eigenes Messer abbrach, holte der 50-Jährige zwei weitere aus der Küche und setzte seine Attacke fort.
Insgesamt erlitt das Opfer rund 150 Stich- und Schnittwunden am ganzen Körper. Der Bekannte verblutete und erstickte. Wegen einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie galt der Angreifer als schuldunfähig.
S.Keller--BTB