-
Putin vor Gipfeltreffen der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
-
Ukraine meldet mindestens fünf Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum
-
Leipzig erlebt herben Dämpfer bei Champions-League-Neuling Como
-
Traumreise zum Triple: Musiala erlöst die Bayern
-
Streit um US-Briefwahl: Neue Niederlage für Trump vor Gericht
-
Champions-League-Premiere geglückt: Melsungen bezwingt Skopje
-
Algerien bricht Beziehungen zu Emiraten ab und verhängt teilweise Luftraumsperrung
-
Selenskyj: Treffen mit Trump Ende September in New York
-
Ohne Grozer: Volleyballer gewinnen zum EM-Auftakt
-
Staatschef der Emirate in Berlin: Milliardeninvestitionen in Deutschland vereinbart
-
NFL: Seahawks siegen zum Auftakt - Entwarnung bei Darnold
-
Sabotage an Stromnetz: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen 48-Jährigen
-
Ukraine meldet mindestens vier Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum
-
Medaille ganz nah: DBB-Frauen sensationell im WM-Halbfinale
-
9/11-Gedenken in New York: Petition gegen muslimischen Bürgermeister Mamdani
-
Emirates fliegt künftig auch Berliner Flughafen BER an
-
Vereinigte Arabische Emirate investieren 40 Milliarden Euro in Deutschland
-
Linnemann will Gesundheitssystem effizienter machen
-
Militärkreise: Huthi-Miliz übernimmt Kontrolle von jemenitischer Hafenstadt Mocha
-
Erster Jahrestag: Trump erinnert an Kirk-Attentat und greift "radikale Linke" an
-
Vuelta: Küng gewinnt Zeitfahren in Andalusien - Roglic verkürzt
-
Präsident der Emirate erstmals auf Staatsbesuch in Deutschland - Milliardeninvestitionen erwartet
-
Vor Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD liegt weiter vor SPD
-
Steigende Preise: Europäische Zentralbank hebt Leitzins auf 2,5 Prozent an
-
Bericht: Länder rüsten sich für Abwehr von Drohnen
-
Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren
-
Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Sabotage an Stromnetz
-
SPD-Vize Schweitzer: Merz ist mit seiner Art keine Hilfe für Bundesregierung
-
EU-Behörde stuft Süßstoffe in Light-Getränken weiter als unbedenklich ein
-
Hohe Verluste durch Fehlinvestitionen von Krankenkassen in riskante Geldanlagen
-
Trump unter Druck: Zinsen für Langfrist-Anleihen fast auf 20-Jahres-Hoch
-
Bundeskanzler Merz empfängt Präsidenten der Emirate
-
Amnesty wirft Russland Menschenhandel bei Rekrutierung von Ausländern für Ukraine-Krieg vor
-
Sachsen-Anhalt: AfD will notfalls auch mit einer Stimme Mehrheit regieren
-
Bewerber diskriminiert: Gericht zeigt Grenzen für Entschädigungszahlugen auf
-
Prien verteidigt Kürzungen bei Familienleistungen
-
Urteil: Befristete Neuvermietung in Milieuschutzgebiet darf verboten werden
-
Frau in Badewanne ertränkt: Vier Jahre Haft wegen Totschlags in Rheinland-Pfalz
-
Prozess um Mord ohne Leiche: Lebenslange Haft in Saarbrücken
-
Regisseur Werner Herzog hat fast eine Million Follower - aber kein Smartphone
-
Tödliche Messerattacke in Supermarkt: Ermittler gehen von wahllos verübter Tat aus
-
Trump-Versprechen: 5000 Dollar für jeden US-Bürger bei Republikaner-Wahlsieg
-
Tödlicher Messerangriff in Freiburg: Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
-
Fehl-Investitionen von Krankenkassen könnten Milliardenverlust zur Folge haben
-
Studie: Mehrheit wünscht sich "ernsthaften Dialog" zwischen Politik und Bürgern
-
Bahn-Chefin: Weniger Korridorsanierungen - und doch kaum Aussichten auf bald pünktlichere Züge
-
Berliner SPD-Spitzenkandidat Krach zu Ermittlungen: Habe niemals Geld angenommen
-
Zinsen für US-Staatsanleihen steigen - und setzen die Trump-Regierung unter Druck
-
Vor Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD in Umfrage knapp hinter AfD
-
Bundesweiter Warntag: Behörden zieht erste positive Bilanz
Oldtimer durch TÜV gefallen: Bundesgerichtshof stärkt Käufer den Rücken
Im Streit zwischen dem Käufer und dem Verkäufer eines Oldtimers, der weniger als zwei Jahre nach dem Kauf durch den TÜV fiel, hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Käufer den Rücken gestärkt. Eine Gewährleistung ist nicht automatisch ausgeschlossen, wie die Richterinnen und Richter in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag entschieden. In der Verkaufsanzeige war eine sogenannte Zustandsnote angegeben, die auf Gutachten basierte. (Az. VIII ZR 240/24)
Das ist beim Verkauf von Oldtimern üblich, um den Zustand des Wagens zu beschreiben. Im aktuellen Fall war das Auto, Baujahr 1973, demnach in einem mittleren Zustand mit der Note zwei bis drei. Im Kaufvertrag wurde die Formulierung aufgenommen, der Käufer erkläre "verbindlich zum Zustand des Fahrzeugs: - siehe Gutachten - Note 2-3".
Eine Gewährleistung bei Sachmängeln wurde ausgeschlossen, ausgenommen war die Haftung bei der sogenannten Beschaffenheitsvereinbarung. Laut der damals gültigen Regelung galt eine Sache als frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Inzwischen ist die Regelung ähnlich, aber etwas genauer formuliert.
2020 wurde das Auto verkauft. Anfang 2022 brachte der Käufer es zur Hauptuntersuchung beim TÜV. Dieser erteilte keine Prüfplakette, da er erhebliche Mängel fand. Der Käufer forderte den Verkäufer auf, diese Mängel zu beseitigen, aber ohne Erfolg. Daraufhin erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag und zog vor Gericht. Dort forderte er die Rückzahlung des Kaufpreises.
Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg hatte er keinen Erfolg. Der BGH entschied aber nun, dass das Oberlandesgericht neu über den Fall verhandeln muss. Zustandsnoten hätten eine erhebliche rechtliche und praktische Bedeutung, erklärte er. Sie hätten maßgeblichen Einfluss auf den Wert des Autos.
Wenn in den Vertragsunterlagen eine Zustandsnote stehe, sei normalerweise von einer Beschaffenheitsvereinbarung auszugehen. Der Verkäufer kann sich in dem Fall also nicht auf den Ausschluss der Gewährleistung berufen.
Entscheidend ist, ob das Auto beim Verkauf tatsächlich in einem mittleren Zustand war. Das muss nun das Oberlandesgericht feststellen.
F.Pavlenko--BTB