-
Fünf Tote und drei Schwerverletzte bei Unfall von niederländischem Bus in der Schweiz
-
FC Bayern vor Vertragsverlängerung mit Freund
-
Bas sieht Aus für "Rente mit 63" kritisch - und bekennt sich zu Reform
-
Zahl der Übernachtungen in Deutschland auch im Juli gestiegen
-
Bundesforschungeministerin erwartet trotz Novelle Rückgang an Bafög-Beziehern
-
Zahl der Firmenpleiten steigt im ersten Halbjahr auf höchsten Stand seit 13 Jahren
-
Kane: Keine schnelle Einigung bei Vertragsverlängerung
-
Laschet kritisiert mangelnden Beistand für Merz durch CDU-Ministerpräsidenten
-
Betrunkener Autofahrer fährt mit drei Reifen durch Mainz
-
"Süddeutsche": Gaskrise 2022 kostete den Bund 50,4 Milliarden Euro
-
Kaliforniens Gouverneur unterzeichnet neue Gesetze zum Schutz von Kindern in Onlinenetzwerken
-
Krawietz/Pütz im US-Open-Finale
-
Angriff auf Berliner Landesnetz: Anlaufstelle für Betroffene eingerichtet
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD in Umfragen weiter vor SPD
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Enges Umfragerennen von Linkspartei und CDU
-
"Partei des Hasses": Trump und Vance attackieren Demokraten bei Parteitag vor Midterms
-
NFL: Topfavorit Los Angeles Rams mit Fehlstart
-
Bierchen, Eisbad und Döner: DBB-Frauen feiern WM-Halbfinale
-
Nach Startelf-Comeback: Erlöser Musiala ist "richtig glücklich"
-
Mehrjährige Haftstrafen gegen Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong
-
Wegen WM-Erfolgen: Lehrerin Wilke darf schwänzen
-
"Bin zu weit gegangen": Leclerc entschuldigt sich bei Hamilton
-
Traumfinale in New York: Rybakina fordert Sabalenka
-
US-Vizepräsident Vance bezeichnet Demokraten als "Partei des Hasses"
-
25 Jahre danach: USA erinnern an Anschläge vom 11. September 2001
-
Präsident der Emirate setzt Deutschland-Besuch in München fort
-
Social Media: Experten übergeben Abschlussbericht zu Medienschutz an Prien
-
Bundestag: Haushaltswoche endet mit Debatten über Etats für Arbeit und Forschung
-
Musk droht Machern von kritischem Dokumentarfilm Klagen an
-
Petition für Cannabisblüten auf Rezept
-
25 Jahre MS WEBDESIGN. Die Lustenauer Webagentur feiert ihr Jubiläum mit einem neuen Auftritt
-
Putin vor Gipfeltreffen der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
-
Ukraine meldet mindestens fünf Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum
-
Leipzig erlebt herben Dämpfer bei Champions-League-Neuling Como
-
Traumreise zum Triple: Musiala erlöst die Bayern
-
Streit um US-Briefwahl: Neue Niederlage für Trump vor Gericht
-
Champions-League-Premiere geglückt: Melsungen bezwingt Skopje
-
Algerien bricht Beziehungen zu Emiraten ab und verhängt teilweise Luftraumsperrung
-
Selenskyj: Treffen mit Trump Ende September in New York
-
Ohne Grozer: Volleyballer gewinnen zum EM-Auftakt
-
Staatschef der Emirate in Berlin: Milliardeninvestitionen in Deutschland vereinbart
-
NFL: Seahawks siegen zum Auftakt - Entwarnung bei Darnold
-
Sabotage an Stromnetz: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen 48-Jährigen
-
Ukraine meldet mindestens vier Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum
-
Medaille ganz nah: DBB-Frauen sensationell im WM-Halbfinale
-
9/11-Gedenken in New York: Petition gegen muslimischen Bürgermeister Mamdani
-
Emirates fliegt künftig auch Berliner Flughafen BER an
-
Vereinigte Arabische Emirate investieren 40 Milliarden Euro in Deutschland
-
Linnemann will Gesundheitssystem effizienter machen
-
Militärkreise: Huthi-Miliz übernimmt Kontrolle von jemenitischer Hafenstadt Mocha
Erstochener 15-Jähriger in Köln: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafen
Nach dem Mord an einem 15-Jährigen in Köln-Mülheim sind die Täter rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Kölner Landgerichts vom Dezember. Der Mord spielte sich im Drogenmilieu ab. (Az. 2 StR 304/25)
Die beiden Haupttäter beherrschten dem Urteil zufolge seit 2023 den organisierten Handel mit Cannabis im Mülheimer Stadtgarten. Der 15-Jährige arbeitete ursprünglich für ihre Bande, hörte aber damit auf und verkaufte für einen anderen Auftraggeber Drogen.
In der Nacht des 10. März 2024 verschleppten die beiden Haupttäter, ein 27-Jähriger und ein 19-Jähriger, den Jugendlichen auf die Mülheimer Insel zwischen dem Rhein und dem Mülheimer Hafen.
Einer von ihnen habe dem 15-Jährigen dann mehrmals in die Brust gestochen. Der andere Täter habe das Opfer mit einer Schrotflinte bedroht und so davon abgehalten, sich zu wehren. Die beiden seien dazu entschlossen gewesen, den Jungen zu töten. Sie hätten ihn für den empfundenen Ungehorsam bestrafen, Vergeltung üben und gegenüber dem Konkurrenten ihre Macht demonstrieren wollen.
Der 15-Jährige starb an Blutverlust und weil seine Atmung versagte. Der 19-Jährige wurde vom Landgericht wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt, der 27-Jährige zu lebenslanger Haft.
Vor Gericht standen noch zwei weitere junge Männer. Einer von ihnen, um dessen Fall es vor dem BGH nicht ging, musste sich wegen versuchter Strafvereitelung für ein halbes Jahr der Betreuung eines Betreuungshelfers unterstellen. Der andere wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Das Gericht stellte fest, dass er die Entführung und spätere Verletzung des Opfers erleichterte, indem er den beiden anderen Angeklagten eine Sporttasche abnahm, mit dem die Schrotflinte transportiert wurde. An dem Mord selbst sei er aber nicht beteiligt gewesen.
Die drei zu Haftstrafen verurteilten Angeklagten wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand dabei keine Rechtsfehler. Das Kölner Urteil wurde rechtskräftig.
S.Keller--BTB