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Streit um Zölle: Trump-Regierung ruft Obersten Gerichtshof an
Nachdem ein Berufungsgericht einen Großteil der von Donald Trump verhängten Einfuhrzölle für rechtswidrig erklärt hat, zieht die US-Regierung vor den Obersten Gerichtshof: In einem am Mittwoch (Ortszeit) eingereichten Antrag fordert Generalstaatsanwalt John Sauer eine schnellstmögliche Entscheidung des Supreme Courts. Zuvor hatte Trump erklärt, bei einer Abschaffung der von ihm verhängten Zölle "könnten wir am Ende ein Dritte-Welt-Land werden".
"Der Generalstaatsanwalt (…) bittet das Gericht respektvoll, die Lösung dieses Falls so weit wie möglich zu beschleunigen, da es von enormer Bedeutung ist, die volle Rechtskraft der Zölle des Präsidenten schnell zu bestätigen", schrieb Sauer an den Obersten Gerichtshof. Dieser solle möglichst bis zum 10. September entscheiden, ob er sich des Falls annimmt. Wenn ja, dann sollten die mündlichen Anhörungen spätestens Anfang November stattfinden, erklärte Sauer.
Am Freitag vergangener Woche hatte ein Berufungsgericht einen Großteil der von Trump verhängten Einfuhrzölle für rechtswidrig erklärt. Der Präsident sei nicht dazu befugt, derart weitreichende Zölle zu verhängen, sondern lediglich der Kongress in Washington, erklärte das unter anderem für Handelsfragen zuständige Berufungsgericht in der Hauptstadt Washington. Die Richter beließen die Zölle jedoch vorerst bis Mitte Oktober in Kraft.
Trump hatte sich beim Verhängen der Zölle auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 berufen. Das Berufungsgericht erklärte, dieses Gesetz verleihe dem US-Präsidenten zwar "weitreichende Befugnisse", um auf einen "erklärten nationalen Notstand" zu reagieren. Diese enthielten aber nicht ausdrücklich die Befugnis, "Zölle, Abgaben oder Ähnliches zu erheben".
Betroffen von dem Richterspruch sind die Strafzölle, die Trump ab Anfang April in mehreren Schritten gegen zahlreiche Staaten verhängt hatte - und die grundsätzlich auf jede Art von importierten Waren angewendet werden. Für branchenspezifische Zölle wie beispielsweise die Aufschläge auf Aluminium-, Stahl- und Autoimporte gilt das Urteil des Berufungsgerichts, gegen das die US-Regierung nun vorgeht, nicht.
F.Müller--BTB