-
Reiche will Rente an Lebenserwartung koppeln und lehnt höhere Spitzensteuer ab
-
Macron spricht mit Papst Leo XIV. über Nahost und Missbrauchsfälle
-
Rotes Kreuz warnt vor humanitärer Katastrophe im Libanon
-
Ministerin Reiche kritisiert SPD-Vorschläge für Entlastung der Bürger scharf
-
US-Bundesrichter kippt neue Restriktionen für Journalisten im Pentagon
-
Erneuter Großfund in Hamburger Hafen: Ermittler fangen 1,6 Tonnen Kokain ab
-
Bundeswehr: Wehrfähige müssen Auslandsreisen nicht mehr genehmigen lassen
-
Chinas Staatschef bezeichnet Wiedervereinigung mit Taiwan als unausweichlich
-
Extreme Bedingungen: Artemis-Crew nach Mond-Umrundung auf dem Rückweg zur Erde
-
Kircher: Zwayers WM-Nominierung "höchst verdient"
-
74,00 m: Richter kratzt am deutschen Diskus-Rekord
-
Verbraucherschützer: Entlastung bei Stromkosten kommt bei Haushalten kaum an
-
Energiepreise: Kritik an Merz aus der SPD - AWO: Geringverdiener entlasten
-
Iran-Krieg: Trump nennt kritische rechte Kommentatoren "dumme Leute"
-
Wahl in Ungarn: Orban wirft Gegnern Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten vor
-
Prozess in Schweden: Mann soll 120 Männern Sex mit seiner Frau verkauft haben
-
Attacke mit Pyrotechnik auf israelisches Restaurant in München
-
Selenskyj fordert Wiederherstellung der Ölsanktionen gegen Russland
-
Wegner fordert schnelle Entlastungen bei Spritpreisen
-
Energiepreisschock: Inflation steigt im März auf 2,7 Prozent
-
44-Jähriger in Nordrhein-Westfalen bei Unfall mit Pyrotechnik tödlich verletzt
-
Myanmar: Ex-Junta-Chef Min Aung Hlaing legt Amtseid als Präsident ab
-
Iran-Krieg: Geschäftsklima der Reisebranche deutlich verschlechtert
-
Weltcupfinale: Debütant Treffinger im Grand Prix Sechster
-
Fünf Scorerpunkte: Überragender Seider führt Detroit zum Sieg
-
US Masters: McIlroy unterstreicht Siegambitionen zum Start
-
US-Kreise: Israel und Libanon wollen nächste Woche in Washington verhandeln
-
Stevens warnt Schalke: "Je länger es dauert, desto schwieriger"
-
NBA: Lakers beenden Niederlagenserie
-
Ginter nach Gala zur WM? "Mache, was ich kann"
-
Eintägiger Streik des Kabinenpersonals der Lufthansa hat begonnen
-
"Nochmal 90 Minuten durchs Feuer": Mainz will ins Halbfinale
-
Dreesen: Kompany "ist das Auge des Sturms"
-
Südamerikaner unterstützen mögliche Infantino-Wiederwahl
-
Kubas Präsident will nicht unter US-Druck zurücktreten
-
Rehlinger fordert staatliche Preisobergrenzen und Mehrwertsteuersenkung
-
Frankreichs Präsident Macron zu Besuch bei Papst Leo XIV.
-
Finanzminister Klingbeil trifft Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände
-
AfD-Fraktion berät auf Klausurtagung über Wirtschaft und Soziales
-
Pentagon weist Bericht über "bittere Standpauke" für Vatikan-Gesandten zurück
-
Forderung der USA: Venezuela genehmigt Investitionen privater Bergbaukonzerne
-
Modschtaba Chamenei: Der Iran hat den Krieg "nicht gesucht"
-
Kreise: Israel und Libanon wollen nächste Woche in Washington verhandeln
-
Trump warnt Teheran vor Erheben von Mautgebühren in Straße von Hormus
-
Selenskyj: Ukraine ist bereit für Oster-Feuerpause
-
Ausnahmeregelung: Genehmigungspflicht für Auslandsreisen soll wegfallen
-
Frühe Traumtore: Mainz stößt Tür ins Halbfinale weit auf
-
Der Breisgau träumt: Freiburg erlebt magische Nacht
-
Melania Trump: "Epstein hat mich nicht Donald Trump vorgestellt"
-
US-Kongress: Erneut Antrag gegen Trumps Kriegsbefugnisse gekippt
Finanzgericht: Verlust durch Schockanruf ist keine außergewöhnliche Belastung
Opfer von Telefonbetrügern können ihren Schaden einem Urteil zufolge nicht steuermindernd geltend machen. Der Vermögensverlust sei nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, entschied das Finanzgericht Münster nach eigenen Angaben vom Montag. Es urteilte im Fall einer Seniorin, die unbekannten Betrügern nach einem Schockanruf 50.000 Euro übergeben hatte. Diese ließen die zur Tatzeit 77-Jährige glauben, ihre Tochter habe einen tödlichen Autounfall verursacht.
Die Frau, die nach Gerichtsangaben neben Rentenzahlungen Einkünfte aus der Vermietung von sechs Immobilien bezieht, machte das als vermeintliche Kaution übergebene Bargeld bei ihrer Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt lehnte ab, daraufhin klagte die Frau. Auch vor Gericht scheiterte sie nun aber. (Az. 1 K 360/25 E)
Laut Urteil handelt es sich schon deshalb nicht um eine außergewöhnliche Belastung, weil sich mit dem Trickbetrug nur "ein allgemeines Lebensrisiko" verwirklicht habe. Dieses könne "potenziell jeden treffen", auch wenn andere Opfer derartige Anrufe "schnell durchschauten". Auch andere Argumente griffen nicht, wie das Gericht feststellte. So sei die Frau wegen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf die Summe "nicht lebensnotwendig angewiesen".
Entscheidend war zudem, dass es keine objektive Zwangslage gab, die der Frau die Zahlung als alternativlos erscheinen lassen musste. Laut Gericht war es ihr "zumutbar", nach dem Anruf eines angeblichen Rechtsanwalts zunächst mit ihrer Tochter oder der Polizei zu sprechen. Selbst wenn ohne Zahlung eine Verhaftung der Tochter gedroht hätte, hätte angesichts des rechtsstaatlichen Verhältnisse in Deutschland dadurch keine Gefahr für Leib und Leben gedroht.
Die strafrechtliche Bewertung der Vorgänge als Betrug spielen laut Gericht für die steuerrechtliche Einschätzung keine Rolle. Die Frau hatte seinerzeit Strafanzeige erstattet. Das Verfahren wurde demnach aber eingestellt, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten. Die Entscheidung des Finanzgerichts ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesfinanzhof ist möglich.
H.Seidel--BTB