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Sieben Tote im Ärmelkanal: Prozess gegen Schleuser in Paris begonnen
Zwei Jahre nach dem Tod von sieben Migranten im Ärmelkanal müssen sich mutmaßliche Mitglieder einer Schleuserbande vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen die neun Angeklagten im Alter von 23 bis 45 Jahren begann am Dienstag in Paris. Bei ihnen handelt es sich um sechs Afghanen, zwei Iraker und einen Sudanesen, der das Boot gesteuert haben soll.
Das mit 65 Menschen an Bord total überladene Schlauchboot mit Holzboden hatte im August 2023 in der Nähe von Calais abgelegt. Auf dem Ärmelkanal erlitt es einen Motorschaden, verlor an Luft und kenterte. Rettungshelfer bargen sechs Leichen, ein weiterer Toter wurde später in den Niederlanden angespült.
Die Ermittler stießen auf ein gut organisiertes Schleusernetz: Eine von Deutschland aus agierende irakisch-kurdische Gruppe war ihren Erkenntnissen zufolge für die Logistik zuständig, unter anderem für das Beschaffen der Boote. Eine afghanische Gruppe organisierte in Frankreich die Migranten für die Überfahrt. Die Überlebenden sagten aus, dass sie zwischen 1300 und 1500 Euro für die gefährliche Überfahrt nach Großbritannien gezahlt hatten.
Der Anwalt des sudanesischen Angeklagten verwies darauf, dass dieser selbst ein Migrant sei. Der 31-Jährige sei erst wenige Wochen vor der missglückten Überfahrt auf der italienischen Insel Lampedusa angekommen. "Das Völkerrecht verbietet es, Menschen anzuklagen, die selber Opfer von Menschenhandel sind", sagte Anwalt Raphaël Kempf dem Sender France Info. Der Prozess soll bis zum 18. November dauern.
Im Juni waren neun Schleuser in Lille zu Haftstrafen zwischen sieben und acht Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie für den Tod von acht Migranten auf dem Ärmelkanal 2022 mitverantwortlich waren.
Seit Jahresbeginn sind bei versuchten Überfahrten nach Großbritannien bislang mindestens 27 Menschen ums Leben gekommen. Nach britischen Angaben kamen in dem Zeitraum mehr als 32.000 Migranten über den Ärmelkanal nach Großbritannien.
Ein britisch-französisches Abkommen sieht vor, dass Großbritannien Migranten, die über den Ärmelkanal kommen, nach Frankreich deportieren kann und dafür dieselbe Zahl an Migranten aus Frankreich im Rahmen von Familiennachzügen legal aufnehmen soll. Im September war es zu ersten Abschiebungen aus Großbritannien gekommen. Hilfsorganisationen kritisieren das Abkommen, das bislang in erster Linie symbolischen Charakter hat.
J.Fankhauser--BTB