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Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin in Dresden: Angeklagte schweigt
Rund 14 Jahre nach dem Bekanntwerden der rassistischen Mordserie des NSU hat vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremen Zelle begonnen. Zum Prozessauftakt am Donnerstag schwieg die Angeklagte Susann E. zu den Vorwürfen. Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll die 44-Jährige unter anderem der verurteilten NSU-Mittäterin Beate Zschäpe ihre Identität geliehen haben, als diese im Untergrund lebte.
Mit Zschäpe habe die Angeklagte ab 2006 eine "intensive und vertrauensvolle Freundschaft" mit gemeinsamen Aktivitäten und Ausflügen geführt, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot, bei der Anklageverlesung. E. habe spätestens ab 2007 gewusst, dass das NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mehrere rassistische Morde und Sprengstoffanschläge begangen habe. Ungeachtet dessen "entschied sie sich, ihre Freundin Zschäpe und das Trio in der Illegalität weiter zu unterstützen", sagte Barrot.
E. habe Zschäpe mindestens fünfmal ihre Krankenkassenkarte für eine Zahnarztbehandlung überlassen. Außerdem soll sie dem NSU ihre Personalien zur Beschaffung von Bahncards zur Verfügung gestellt haben. Auch der Ehemann der Angeklagten, der in München als NSU-Helfer verurteilte André E., gab seine Personalien für den NSU her. Zum Dank habe die Familie der Angeklagten eine Musikanlage und eine Reise nach Disneyland bekommen, sagte Barrot.
Die Angeklagte soll zudem Zschäpe und Böhnhardt zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil gefahren haben. Dieses Wohnmobil nutzten Böhnhardt und Mundlos für ihren letzten Raubüberfall in Eisenach. Einer damals drohenden Festnahme entzogen sich die beiden NSU-Täter durch Suizid. Nach dem Tod ihrer beiden Mittäter versandte Zschäpe im November 2011 eine Reihe von Bekennerschreiben, mit denen sich der NSU selbst enttarnte.
Die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte insgesamt zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehr als ein Dutzend Überfälle. Zschäpe wurde 2018 im Münchner NSU-Prozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, außerdem stellte das Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest. Mit ihr wurden insgesamt vier NSU-Helfer zu Strafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren verurteilt, alle Urteile sind rechtskräftig.
Seine Mandantin werde sich zu den Vorwürfen "vorerst nicht äußern", sagte einer von E.s Anwälten am Donnerstag. Die Angeklagte, die eher bieder gekleidet in einer orangegelben Strickjacke, buntem Schal, dunkel gerahmter Brille und mit einer Kurzhaarfrisur vor Gericht erschien, machte lediglich wenige persönliche Angaben. Die gelernte Hauswirtschafterin und mehrfache Mutter lebt demnach nach wie vor in der Nähe von Zwickau und ist als Pflegekraft tätig.
E. ist wegen Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung angeklagt. Bei einer Verurteilung wegen NSU-Unterstützung droht ihr eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. E. befindet sich auf freiem Fuß.
Für den nunmehr zweiten Strafprozess um die rechtsextreme Gewaltserie des NSU sind vor dem Oberlandesgericht Dresden zunächst Termine bis Ende Juni 2026 angesetzt. Zschäpe ist nach Gerichtsangaben für den 3. und 4. Dezember und Ende Januar als Zeugin geladen. Der geplanten Aussage räumt die Bundesanwaltschaft erhebliche Bedeutung ein. Zschäpes Aussage sei "selbstverständlich von Gewicht", sagte Bundesanwalt Kai Lohse am Rande der Verhandlung.
In dem Prozess wird es auch darum gehen, das Umfeld des NSU weiter zu beleuchten und die Frage, welche Unterstützung die Zelle bei ihren rechten Gewalttaten und beim jahrelangen Leben im Untergrund hatte. "Wir wissen, dass im Zusammenhang mit dem Gesamtgeschehen NSU vieles offen geblieben ist", sagte Lohse. "Wir haben die Hoffnung, dass es gelingt, die eine oder andere Antwort zu finden."
Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten am Donnerstag dutzende Menschen mit Plakaten wie "Das Problem heißt immer noch Rassismus" und "Naziterror bekämpfen und Betroffene entschädigen". Die Verhandlung wird am Freitag mit ersten Zeugenbefragungen fortgesetzt.
S.Keller--BTB