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Absichtlicher Frontalzusammenstoß: Urteil wegen Totschlags bleibt bestehen
Nach einem absichtlich verursachten tödlichen Frontalzusammenstoß im nordrhein-westfälischen Lügde vor eineinhalb Jahren bleibt es bei der achtjährigen Haftstrafe für den Angeklagten. Das Landgericht Detmold habe keine Veranlassung gesehen, ein milderes Urteil zu sprechen, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Der Angeklagte hatte Revision eingelegt.
Vor dem Frontalzusammenstoß auf einer Landesstraße im März 2024 hatte der damals 30-Jährige laut Anklage auf mehr als 130 Stundenkilometer beschleunigt und war dann ungebremst in den Gegenverkehr gefahren. Bei der folgenden Kollision mit einem Auto starb dessen 53-jähriger Fahrer. Hintergrund der Tat war laut Staatsanwaltschaft Trennungsschmerz des Angeklagten.
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil vom November 2024 hob der Bundesgerichtshof (BGH) selbiges auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung an das Landgericht Detmold. Der BGH bemängelte, dass die Kammer den Umstand, dass der Angeklagte infolge der Verurteilung seinen Status als Berufssoldat verlieren werde, bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt habe.
In der neuerlichen Verhandlung am Mittwoch forderte die Verteidigung eine Freiheitsstrafe nicht über siebeneinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft beantragte die gleiche Strafe wie bei dem Urteil von vor einem Jahr.
D.Schneider--BTB