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Sieben Jahre Jugendhaft für Totschlag an eigener Mutter in Baden-Württemberg
Das Landgericht Rottweil in Baden-Württemberg hat einen Mann wegen der Tötung seiner eigenen Mutter zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags sowie des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwochabend mitteilte. Demnach sah die Kammer es als erwiesen an, dass der zum Tatzeitpunkt 20-Jährige im Februar in Schramberg seine Mutter getötet hatte.
Dazu schlug er im Rahmen eines Streits mehrmals mit einem Werkzeug auf sie ein. Anschließend legte er ihre Leiche in eine Autodachbox und brachte diese in den Keller. Dort fanden Ermittler die Frau einen Tag später. Verurteilt wurde der damals 20-Jährige zudem, weil er Ende 2023 Kinder- und Jugendpornos besessen hatte.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine Verurteilung zu neun Jahren und drei Monaten Haft wegen Mordes plädiert hatte. Die Verteidigung forderte eine Verurteilung wegen Totschlags ohne konkreten Strafantrag. Anders als die Staatsanwaltschaft sah die Kammer in ihrem Urteil allerdings kein Mordmerkmal als erfüllt an.
M.Ouellet--BTB