-
Zerstörung von Irans größter Brücke: Trump droht mit neuen Angriffen auf Infrastruktur
-
Massive russische Luftangriffe auf Ukraine am hellichten Tage - Selenskyj kritisiert "Eskalation" an Ostern
-
"Niemand hat mit mir gesprochen": Löw dementiert Ghana-Gerücht
-
FIGC beendet Zusammenarbeit mit Gattuso
-
Toyota bZ7: EV‑Luxus in China
-
Überraschungs-Start: Lipowitz ab Montag im Baskenland
-
31 Betreuer für Schulkinder in Paris wegen sexueller Übergriffe suspendiert
-
Sprengsätze im ICE: Möglicherweise politisches Motiv des Tatverdächtigen
-
Containerschiff eines französischen Eigners durchquert Straße von Hormus
-
US-Bündnisparter reagieren irritiert auf Trumps Aussagen zur Nato
-
Linkspopulistische und pro-palästinensische EU-Abgeordnete im Visier der französischen Justiz
-
Neues Aufgabengebiet: Gensheimer nicht länger Löwen-Sportchef
-
Druck von Verteidigungsminister Hegseth: Chef des US-Heeres tritt zurück
-
Bayern-Frauen gegen Barcelona erneut in der Arena
-
Trump baut Kabinett weiter um: Justizministerin Pam Bondi muss gehen
-
Feuerwehr befeuchtet sterbenden Wal vor Poel mit Ostseewasser
-
Rassismus gegen schwarzen Bürgermeister: Frankreichs Justiz ermittelt
-
Einspruch stattgegeben: Löwen behalten doch Sieg gegen Lemgo
-
DIHK: Jeder sechste Industriebetrieb verdient durch Verteidigungsindustrie
-
Gesundheitsministerin Warken gegen starke Abstriche bei Partnerversicherung
-
Historische Mondumrundung: Artemis-Crew verlässt Erdumlaufbahn
-
Eta wird Cheftrainerin der Union-Frauen
-
FC Bayern: Kane fehlt in Freiburg
-
Wirtschaftsministerin Reiche sucht externe Berater für Ministeriumsaufgaben
-
Woods direkt nach Unfall: Mit dem "Präsidenten" gesprochen
-
Mit nur 26 Jahren: Skispringer Lisso beendet Karriere
-
AFP-Zählung: Ex-Militärjunta-Chef Min Aung Hlaing zum Präsidenten von Myanmar gewählt
-
Schröder löst Playoff-Ticket - Sorgen um Doncic
-
Kubanische Regierung begnadigt mehr als 2000 Gefangene
-
SPD kritisiert "immer neue Forderungen" der Union zum Verbrenner-Aus
-
Neuer-Nachfolge? Urbig bleibt entspannt
-
Deutsche Curler schließen WM auf Rang neun ab
-
Junta-Chef: Menschen in Burkina Faso müssen Demokratie "vergessen"
-
Lerch nach Aus: "Haben das Herz auf dem Platz gelassen"
-
Hrubesch glaubt an Polzin-Ära beim HSV
-
Enrique vor Spitzenverdienst in Ligue 1: "Schön für mich"
-
Frankreich: EU-Abgeordnete wegen "Rechtfertigung von Terrorismus" in Polizeigewahrsam genommen
-
Bundesaußenminister Wadephul verteidigt Nato gegen Kritik Trumps
-
Polizei: Bewaffneter 20-Jähriger zündet Pyrotechnik in ICE
-
Artemis-Crew verlässt Erdumlaufbahn Richtung Mond
-
Hohe Spritpreise: Ricarda Lang fordert Recht auf Homeoffice
-
US-Verteidigungsminister drängt Heereschef inmitten von Iran-Krieg zum Rücktritt
-
Vorsprung reicht nicht: Wolfsburg verpasst Halbfinale
-
Nasa: Artemis-Crew kann Erdumlaufbahn Richtung Mond verlassen
-
Trump verkündet neue Zölle auf Medikamente und Metalle
-
"Sofort und bedingungslos": Rund 40 Staaten fordern Öffnung der Straße von Hormus
-
US-Vizepräsident Vance reist kurz vor Parlamentswahl zu Orban nach Ungarn
-
Totes Baby in Mülltonne in Niedersachsen: Ermittler schließen Straftat aus
-
Ritual an Gründonnerstag: Papst Leo XIV. wäscht zwölf Priestern die Füße
-
Hypothek zu groß: Frankfurt verpasst Europa-Cup-Finale
Beamtenbesoldung in Berlin über Jahre verfassungswidrig
Die Besoldung der Beamten in Berlin ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über viele Jahre hinweg verfassungswidrig gewesen. Für den Zeitraum 2008 bis 2020 seien rund 95 Prozent der Besoldungsgruppen der Berliner Landesbeamten mit dem Grundgesetz unvereinbar gewesen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Das Land Berlin muss nun bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen.
Der Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass nun alle Berliner Landesbeamten Nachzahlungen zu erwarten haben. Eine rückwirkende Behebung der zu niedrigen Löhne sei nur bei den Klägern des Ausgangsverfahrens nötig und bei denjenigen Beamten, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden sei, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
Das Gericht entwickelte mit dem Beschluss seine eigene Rechtsprechung fort. Nach der Entscheidung verstieß das Land Berlin gegen das Alimentationsprinzip, wonach der Dienstherr seinen Beamten und deren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren hat. Dies war in Berlin dem Beschluss zufolge nicht erfüllt.
Konkret ging es um die Besoldung von Berliner Beamten beispielsweise der Polizei, der Verwaltung und der Feuerwehr. Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet, weil auch Gerichte aus anderen Bundesländern Karlsruhe nach der Rechtmäßigkeit der Bezahlung von Landesbeamten oder Richtern fragten. So bat etwa das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht das Verfassungsgericht erst vor wenigen Tagen um eine Prüfung der Bezüge für 2022.
J.Bergmann--BTB