-
Zerstörung von Irans größter Brücke: Trump droht mit neuen Angriffen auf Infrastruktur
-
Massive russische Luftangriffe auf Ukraine am hellichten Tage - Selenskyj kritisiert "Eskalation" an Ostern
-
"Niemand hat mit mir gesprochen": Löw dementiert Ghana-Gerücht
-
FIGC beendet Zusammenarbeit mit Gattuso
-
Toyota bZ7: EV‑Luxus in China
-
Überraschungs-Start: Lipowitz ab Montag im Baskenland
-
31 Betreuer für Schulkinder in Paris wegen sexueller Übergriffe suspendiert
-
Sprengsätze im ICE: Möglicherweise politisches Motiv des Tatverdächtigen
-
Containerschiff eines französischen Eigners durchquert Straße von Hormus
-
US-Bündnisparter reagieren irritiert auf Trumps Aussagen zur Nato
-
Linkspopulistische und pro-palästinensische EU-Abgeordnete im Visier der französischen Justiz
-
Neues Aufgabengebiet: Gensheimer nicht länger Löwen-Sportchef
-
Druck von Verteidigungsminister Hegseth: Chef des US-Heeres tritt zurück
-
Bayern-Frauen gegen Barcelona erneut in der Arena
-
Trump baut Kabinett weiter um: Justizministerin Pam Bondi muss gehen
-
Feuerwehr befeuchtet sterbenden Wal vor Poel mit Ostseewasser
-
Rassismus gegen schwarzen Bürgermeister: Frankreichs Justiz ermittelt
-
Einspruch stattgegeben: Löwen behalten doch Sieg gegen Lemgo
-
DIHK: Jeder sechste Industriebetrieb verdient durch Verteidigungsindustrie
-
Gesundheitsministerin Warken gegen starke Abstriche bei Partnerversicherung
-
Historische Mondumrundung: Artemis-Crew verlässt Erdumlaufbahn
-
Eta wird Cheftrainerin der Union-Frauen
-
FC Bayern: Kane fehlt in Freiburg
-
Wirtschaftsministerin Reiche sucht externe Berater für Ministeriumsaufgaben
-
Woods direkt nach Unfall: Mit dem "Präsidenten" gesprochen
-
Mit nur 26 Jahren: Skispringer Lisso beendet Karriere
-
AFP-Zählung: Ex-Militärjunta-Chef Min Aung Hlaing zum Präsidenten von Myanmar gewählt
-
Schröder löst Playoff-Ticket - Sorgen um Doncic
-
Kubanische Regierung begnadigt mehr als 2000 Gefangene
-
SPD kritisiert "immer neue Forderungen" der Union zum Verbrenner-Aus
-
Neuer-Nachfolge? Urbig bleibt entspannt
-
Deutsche Curler schließen WM auf Rang neun ab
-
Junta-Chef: Menschen in Burkina Faso müssen Demokratie "vergessen"
-
Lerch nach Aus: "Haben das Herz auf dem Platz gelassen"
-
Hrubesch glaubt an Polzin-Ära beim HSV
-
Enrique vor Spitzenverdienst in Ligue 1: "Schön für mich"
-
Frankreich: EU-Abgeordnete wegen "Rechtfertigung von Terrorismus" in Polizeigewahrsam genommen
-
Bundesaußenminister Wadephul verteidigt Nato gegen Kritik Trumps
-
Polizei: Bewaffneter 20-Jähriger zündet Pyrotechnik in ICE
-
Artemis-Crew verlässt Erdumlaufbahn Richtung Mond
-
Hohe Spritpreise: Ricarda Lang fordert Recht auf Homeoffice
-
US-Verteidigungsminister drängt Heereschef inmitten von Iran-Krieg zum Rücktritt
-
Vorsprung reicht nicht: Wolfsburg verpasst Halbfinale
-
Nasa: Artemis-Crew kann Erdumlaufbahn Richtung Mond verlassen
-
Trump verkündet neue Zölle auf Medikamente und Metalle
-
"Sofort und bedingungslos": Rund 40 Staaten fordern Öffnung der Straße von Hormus
-
US-Vizepräsident Vance reist kurz vor Parlamentswahl zu Orban nach Ungarn
-
Totes Baby in Mülltonne in Niedersachsen: Ermittler schließen Straftat aus
-
Ritual an Gründonnerstag: Papst Leo XIV. wäscht zwölf Priestern die Füße
-
Hypothek zu groß: Frankfurt verpasst Europa-Cup-Finale
Karlsruhe: Polizei darf Zimmer für Abschiebung nur mit Richterbeschluss durchsuchen
Für die Durchsuchung der Unterkunft eines Menschen, der abgeschoben werden soll, braucht die Polizei eine richterliche Anordnung. Das betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Beschwerde eines Asylbewerbers aus dem westafrikanischen Guinea hatte damit Erfolg. (Az. 2 BvR 460/25)
Entscheidend war, dass die Polizeibeamten nicht wussten, ob der Mann überhaupt in dem Zimmer war, bevor sie die Tür aufbrachen und hineingingen. Der Vorfall passierte im September 2019. Der Asylantrag des Manns war abgelehnt worden, er sollte nach Italien abgeschoben werden. Die Polizei kam in das Wohnheim in Berlin, in dem er zusammen mit einem anderen Mann ein Zimmer bewohnte. Die Beamten klopften, es machte aber niemand auf. Sie brachen schließlich die Tür mit einer Ramme auf.
Der Mann aus Guinea zog vor Gericht, weil er fand, dass sein Zimmer nicht hätte betreten und durchsucht werden dürfen. Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und später dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte er aber keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht erklärte, dass es sich nicht um eine Durchsuchung im Sinn des Grundgesetzes handle, solange die Polizei in dem Zimmer nicht tatsächlich nach jemandem suche.
Der Asylbewerber wandte sich mit Hilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl an das Bundesverfassungsgericht, das ihm nun Recht gab. Dass ihn die Polizei in seinem Zimmer ergriff, sei als Durchsuchung einzustufen. Bei der Planung einer Abschiebung wüssten die Ausländerbehörde und die Polizei vor Ort nicht sicher, ob sie nach dem Betroffenen suchen müssten.
Sei der Aufenthaltsort nicht sicher bekannt, handle es sich um eine Durchsuchung. Diese müsse von einem Richter angeordnet werden. Da das hier nicht passiert war, wurde der Mann in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt.
Es ist dem Verfassungsgericht zufolge nicht entscheidend, ob etwas oder jemand unmittelbar nach dem Betreten der Wohnung zu sehen ist oder erst aktiv gesucht werden muss. Von einem solchen Zufall hänge der Schutz nicht ab. Im konkreten Fall war das Zimmer mit zwei Betten und einigen anderen Möbeln darin 15 Quadratmeter groß.
"Abschiebungen sind kein Freibrief und Schlafzimmer von Geflüchteten keine rechtsfreie Zone, sondern als einziger und elementarer Rückzugsraum grundrechtlich besonders geschützt", erklärte Rechtsanwältin Sarah Lincoln für die GFF. Für Pro Asyl erklärte die rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith: "Geflüchtete Menschen haben Grundrechte, die nicht einfach ignoriert werden können, nur weil es um eine Abschiebung geht."
Die Verfassungsbeschwerde wollte auch erreichen, dass eine bestimmte Regelung im Aufenthaltsgesetz für rechtswidrig erklärt wird. Diese sieht vor, dass die Polizei eine Wohnung zum Zweck der Abschiebung betreten darf, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass sich der Ausländer dort befindet.
Karlsruhe erklärte nun, dass diese Regelung im aktuellen Fall nicht entscheidend sei - weil es sich eben um eine Durchsuchung ohne richterliche Anordnung und somit um die Verletzung eines Grundrechts handelte.
J.Horn--BTB