-
47,10: Agyekum pulverisiert seinen Hürden-Rekord
-
Söder warnt vor Scheitern der Bundesregierung - Kretschmer: Brauchen CSU-Gen
-
Russland greift Bahnstrecken in der Ukraine an - Zug nach Polen getroffen
-
Blech statt Bronze: DBB-Frauen gehen beim Heimturnier leer aus
-
Französische Rechtspopulistin Le Pen stellt Vorrechte für Franzosen in Aussicht
-
Nächste Klatsche: HSV tief in der Krise
-
Golf: Henseleit gewinnt erstmals Solheim Cup mit Team Europa
-
Mit Rennglück: Antonelli triumphiert auch in Madrid
-
Trump: Ukraine soll Angriffe auf russische Raffinerien einstellen
-
SPD in Schleswig-Holstein kürt Parteichef Kämpfer zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Türkei: Zahlreiche Festnahmen bei Razzien in Bars und gegen LGBTQ-Organisationen
-
Kiew: Systematischer Angriff Russlands auf Schienennetz - Zug Richtung Polen getroffen
-
Israels Botschafter Prosor warnt: Deutschland ist "Terrorziel" der Hamas
-
Berliner Seriensieger gewinnen auch in Osnabrück
-
Huthis verstärken nach Offensive im Jemen Angriffe gegen Saudi-Arabien
-
Gefahren durch KI: Digitalministerium gegen Stopp der Entwicklung in Europa
-
張國榮70歲誕辰音樂會西九舉行 唐鶴德錄音致意
-
Frau bei antisemitischem Angriff mit abgebrochener Glasflasche in Berlin verletzt
-
Parlamentswahl in Schweden: Enges Rennen erwartet - Rechtspopulisten wollen in die Regierung
-
鏈球選手周柏言身形被質疑 教練指出其香港青年紀錄成績
-
World Athletics hält an Russland-Sanktionen fest
-
iPhone 18預購後出現可疑扣款 四間銀行調查未授權交易
-
Söder stellt sich hinter Merz: CSU-Chef schließt Kanzlersturz für seine Partei aus
-
Warnungen vor KI-Risiken - Anthropic-Chef fordert langsameres Entwicklungstempo
-
Linienbus in Berlin fährt gegen Baum: 15 Menschen teils schwer verletzt
-
Wanderer im Allgäu fürchtet Bärenattacke: Polizei identifiziert Hirsche
-
KI und neue Standards: Wege zur Senkung der Sepsissterblichkeit in Deutschland
-
《浪花男女》辦特別謝票場 馮志強談票房與導演客串拍攝
-
Filmfestival von Venedig: Goldener Löwe geht an Regisseurin May el-Toukhy für "Woman Unknown"
-
Zu betrunken für Alkoholtest: Mutter baut Unfall mit dreijährigem Kind in Auto
-
Galaxy Tab S12系列效果圖曝光 Ultra擬配雙鏡頭及瀏海螢幕
-
Linienbus fährt gegen Baum: Elf teils schwer Verletzte in Berlin
-
Trainer Polanski bei Gladbach entlassen
-
Tägliche Rätsel der Badischen Zeitung: Sudoku, Wordle und Kreuzworträtsel
-
Altman: OpenAI wird 2026 nicht an die Börse gehen
-
فليك يضم حمزة عبد الكريم إلى قائمة برشلونة بعد أربعة أهداف في الإعداد
-
حمزة قورقماز يناقش العلاقة بين وضوح المبادئ واحترام الاختلاف
-
بزشكيان يؤكد رفض الاستسلام وسلطات إيران تعلن مقتل شخص في استهداف سفينة
-
اليورو يستقر في البنوك المصرية وأعلى سعر للبيع 59.85 جنيه
-
Frau bei antisemitischer Attacke mit abgebrochener Glasflasche in Berlin verletzt
-
Enges Rennen bei Parlamentswahl in Schweden erwartet - Andersson gibt Stimme ab
-
Bilger drängt Bahn zur Wiedereinführung der vergünstigten Familienreservierung
-
Medien: Trainer Polanski tritt bei Gladbach zurück
-
Berliner BSW-Spitzenkandidat verteidigt Zusammenarbeit mit AfD in Sachsen-Anhalt
-
Chile: Mehr als 280 Festnahmen bei Demonstrationen zum Gedenken an Opfer der Diktatur
-
Muslic träumt von Bosnien-Job: "Kann ich mir vorstellen"
-
Nach Trump-Post mit Nordamerika-Karte: Macron und Carney treffen sich in französischem Überseegebiet
-
Feuerwehr rettet Möwe von Rheinbrücke: Einsatz mit Drehleiter und spontanem Applaus
-
Richterbund fordert Streichung der Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwaltschaften
-
Parlamentswahl in Schweden hat begonnen - enges Rennen erwartet
Urteil: Firma muss bei gescheitertem Wechsel in gesetzliche Krankenkasse zahlen
Bietet eine Firma eine Dienstleistung an, um Kunden den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen, und scheitert dieser dann, muss sie laut einem Urteil aus Hessen dafür aufkommen. Der Kläger erhält mehr als 14.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach am Montag. (Az.: 2-23 O 224/25)
Geklagt hatte ein Mann im Alter von über 50 Jahren gegen ein Unternehmen. Dieses hatte ihm versprochen, ihm den Wiedereintritt die gesetzliche Krankenversicherung gegen die Zahlung eines hohen Geldbetrags zu ermöglichen. Der Wechsel scheiterte jedoch. Daraufhin klagte er.
Das Unternehmen verteidigte sich damit, dass es nur die Beratung und Unterstützung beim Wechsel zugesagt habe, nicht den Erfolg. Das Landgericht entschied in der Hauptsache gegen die Firma. Der Vertrag, den der Kläger mit dem Unternehmen geschlossen hatte, ist nichtig.
Grund dafür ist, dass Dienstleistungen angeboten wurden, zu denen die Firma gar nicht berechtigt war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Landgericht werden noch die Fälle von fünf weiteren Betroffenen verhandelt.
R.Adler--BTB