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Prozess gegen mutmaßlichen Hisbollah-Kämpfer in Berlin begonnen
In Berlin hat am Dienstag ein Staatsschutzprozess gegen einen mutmaßlichen Kämpfer der islamistischen Hisbollah begonnen. Laut Anlageschrift soll sich der 30-Jährige aus Berlin ab 2023 als Kämpfer der Miliz im Libanon betätigt und unter anderem am Abschuss von Raketen in Richtung Israel oder Syrien beteiligt haben. Nach seiner Rückkehr 2024 soll er von Berlin aus weiter Kontakt gehalten und für die Hisbollah geworben haben.
Zum Prozessauftakt wurde nach Angaben einer Gerichtssprecherin zunächst die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft verlesen. Vorgeworfen werden dem Beschuldigten unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat sowie Verbreiten von Propagandamitteln von verfassungswidrigen und terroristischen Organisationen. Es gibt Verhandlungstermine bis März.
Laut Anklage soll der heute 30-Jährige vor etwa zwei Jahren aus Berlin in den Libanon ausgereist sein, um sich der Hisbollah anzuschließen. Er durchlief demnach sowohl militärische als auch ideologische Schulungen, bevor er in einer Kampfeinheit der Miliz aktiv war. Dem Ergebnis der Ermittlungen zufolge nahm er unter anderem an Kämpfen gegen Gegner der Hisbollah im Grenzgebiet zu den Nachbarländern Israel und Syrien teil.
Der Anklageschrift zufolge soll er auch am Abschuss von Raketen auf unbekannte Ziele in Israel oder Syrien beteiligt gewesen sein. Nach einigen Monaten kehrte der Beschuldigte demnach im Oktober 2024 nach Berlin zurück, betätigte sich aber weiterhin für die Miliz. So soll er in sozialen Medien verfassungswidrige Inhalte mit Symbolen der Hisbollah veröffentlicht und dort für deren Ziele geworben haben.
Die radikalislamische Hisbollah wird vom Iran unterstützt und gehört neben der islamistischen Hamas im Gazastreifen und der Huthi-Miliz im Jemen zu einer selbsternannten "Achse des Widerstands" gegen Israel und die USA. Deren erklärtes Ziel ist die Vernichtung Israels. Hierzulande wurde die Hisbollah 2020 verboten und darf sich nicht betätigten. Zudem gilt sie im strafrechtlichen Sinn als terroristische Vereinigung.
J.Fankhauser--BTB