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Sachsen-Anhalt: CDU-Politiker erneut von Volksverhetzungsvorwurf freigesprochen
In Sachsen-Anhalt ist der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth erneut vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das entschied das Amtsgericht Aschersleben nach Angaben eines Gerichtssprechers am Dienstag. Hintergrund des Verfahrens war eine Äußerung des früheren Landtagspräsidenten in sozialen Netzwerken, in der er unter anderem Afghanen als "Pack" bezeichnete. Gürth reagierte damit auf einen Messerangriff im Juni 2024 in Wolmirstedt.
Ein 27-jähriger Afghane hatte dort einen Landsmann getötet und anschließend auf dem Grundstück eines Einfamilienhauses weitere Menschen bei einer privaten Party zur Fußballeuropameisterschaft angegriffen. Drei von ihnen wurden dabei teils schwer verletzt. Als der Täter später auch Polizeibeamte attackierte, wurde er erschossen.
Das Amtsgericht Aschersleben sprach den CDU-Politiker im März 2025 vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Es sah in der Äußerung keinen Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Afghanen und damit keine strafbare Handlung.
Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht in Naumburg die Entscheidung auf und verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung zurück an das Amtsgericht Aschersleben. Dieses entschied nun erneut auf Freispruch.
Ursprünglich hatte das Amtsgericht 2024 auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den CDU-Abgeordneten erlassen. Dagegen legte dessen Verteidiger Einspruch ein, weshalb es überhaupt zur Verhandlung kam.
Gürth war von 2011 bis 2015 Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt. Er sitzt bereits seit 1990 im Landesparlament, als dienstältester Abgeordneter ist er dessen Alterspräsident.
L.Dubois--BTB