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Bundesgerichtshof: Via Uber gebuchte Mietwagen müssen nach Fahrt sofort zurückkehren
Via Uber gebuchte Autos müssen - anders als Taxis - nach der Fahrt sofort zum Betriebssitz zurückkehren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied in einem Rechtsstreit aus Köln am Mittwoch zugunsten der klagenden Taxigenossenschaft. Die im Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen vorgesehene Rückkehrpflicht ist demnach rechtens. (Az. I ZR 123/25)
Die Klage richtete sich gegen eine Firma, die mithilfe von Subunternehmern Fahrten ausführt, die über Uber X gebucht werden. Im Januar 2023 wurde beobachtet, dass der Wagen eines Subunternehmens nach dem Absetzen eines Fahrgasts noch zwölf Minuten lang auf einem Platz parkte, bevor sich der Fahrer in der Uber-App abmeldete. Eine Testbestellung wurde in der Zeit erst angenommen und dann wieder storniert.
Die Taxigenossenschaft wollte erreichen, dass die Autos nach einer Fahrt mit Passagier sofort zurückkehren müssen. Sie zog vor Gericht. Das Kölner Landgericht gab ihr Recht, auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte sie Erfolg. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof dessen Urteil.
B.Shevchenko--BTB