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Mann vergewaltigt Zwölfjährige in Rheinland-Pfalz - zweite Ermittlung eingestellt
Ein 20-Jähriger soll im rheinland-pfälzischen Koblenz eine Zwölfjährige vergewaltigt haben. Die Ermittlungen gegen den Mann in einem weiteren Fall wurden hingegen eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Mittwoch mitteilte. Demnach geht es in den Verfahren um zwei sexuelle Übergriffe aus dem April. Der erste ereignete sich am 16. April in der Koblenzer Innenstadt.
Der 20-Jährige soll die Zwölfjährige über soziale Medien gekannt haben. Bei einem Treffen soll er sie dazu gebracht haben, ihm in einen Hausflur zu folgen. In einem angrenzenden Raum soll er sie überwältigt und mit Gewalt sexuell missbraucht haben. Die Zwölfjährige habe nach kurzer Zeit flüchten können.
Der 20-Jährige sitzt in dieser Sache in Untersuchungshaft. Am 28. April sei es in einer Schule im Stadtteil Lützel zu einem weiteren sexuellen Übergriff auf eine Elfjährige gekommen. Das Kind habe angegeben, während einer Pause auf der Schultoilette von zwei Männern mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen worden zu sein.
Zunächst sei der 20-Jährige verdächtigt worden, auch für diese Tat verantwortlich zu sein, weswegen ein weiterer Haftbefehl gegen ihn erlassen worden sei. Unter Verdacht habe zudem ein 18-Jähriger als Mittäter gestanden. Der Verdacht gegen beide habe sich aber nicht erhärten lassen. Deswegen sei der Haftbefehl in diesem Fall gegen den 20-Jährigen aufgehoben worden. Gegen den 18-Jährigen habe es nie einen Haftbefehl gegeben.
Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen im Fall der Elfjährigen gegen die beiden Männer deswegen eingestellt und ermittle nun gegen Unbekannt. Als Gründe dafür führten die Ermittler an, dass die Zeugenangaben zur Identifizierung nicht ausreichend belastbar gewesen seien. Zudem habe die Auswertung der Handydaten der Männer ergeben, dass sich beide zur Tatzeit nicht am Tatort befanden. Darüber hinaus hätten beide von Zeugen bestätigte Alibis. Auch gebe es keine DNA-Spuren, die auf die Männer hindeuten würden.
Der Behauptung aus den sozialen Netzwerken, dass ein Video kursiere, in dem einer der Männer mit einer Sexualstraftat prahle, trat die Staatsanwaltschaft entgegen. Dieses existiere nicht. Obwohl die Schule zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt belebt gewesen sei, hätten sich keine Zeugen gefunden, die sachdienliche Angaben zur Tat oder den mutmaßlichen Tätern machen konnten. Der Tatverdacht gegen beide habe daher nicht aufrechterhalten werden können.
W.Lapointe--BTB