-
Merz verteidigt Reformkurs: "Wir holen nach, was wir längst hätten machen müssen"
-
Rallye: WM-Finale in Saudi-Arabien wegen Kriegs gestrichen
-
Mindestens fünf Tote bei Angriffen im Jemen und in Saudi-Arabien
-
Staatsbesuch: Trump will Xi persönlich am Flughafen empfangen
-
Klage scheitert: Schulleiter bekommt keinen Ausgleich für Überstunden
-
"Kontrolle nicht verlieren": Charles III. richtet Appell an führende KI-Unternehmen
-
AFP-Fotos scheinen Trump mit Darstellung von Abriss des Kennedy Centers zu zeigen
-
Deutschlands größter Offshore-Windpark eingeweiht
-
Drohender Streik: Micron-Beschäftigte in Taiwan lehnen Bonus von 68 Monatsgehältern ab
-
Erkrankter stirbt nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Glücksspiel im Internet: BGH prüft Rückforderung von verlorenen Einsätzen
-
Polzin vor Vertragsverlängerung beim HSV
-
KI-Aufholjagd: Europa macht bei industriellen Anwendungen Boden gut
-
Dianas Bruder erhebt heftige Vorwürfe gegen Charles III. - Palast dementiert
-
US-Kongress will Haushalte vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren schützen
-
Todesfall nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden
-
Ukrainische Regierung plant 2027 Rekordausgaben für Verteidigung
-
Bayern: Festnahme nach mutmaßlichem Mord an 45-Jährigem bei Feier in Coburg
-
Festnahme in Brandenburg: IS-Anhänger soll Anschlag auf Kirche in Bremen geplant haben
-
Aus Rotweinfass verschwunden: Unbekannte stehlen tausende Liter Maische von Weingut
-
Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl
-
Streit um Teilnahme Israels: Irland will ESC auch 2027 boykottieren
-
Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch
-
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
-
Carney begrüßt "neue Allianz" mit der EU und weist Kritik Trumps zurück
-
Russland stehen verschärfte US-Sanktionen bevor - Kreml nennt Kongressvotum "feindselig"
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden knapp
-
OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
-
SPD-Generalsekretär räumt Fehler bei Erklärung zu Zweitwohnungssteuer ein
-
Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH
-
Viele Menschen würden mehrere tausend Euro für humanoide Haushaltsroboter zahlen
-
Neptun-Werft in Rostock profitiert von weiterem Großauftrag für Offshore-Konverter
-
Nach Kreislaufproblemen: Karetsas vor Comeback
-
Brutaler homophober Angriff auf 26-Jährigen an Berliner S-Bahnhof
-
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe mit Fahrdienstleistern in Frankfurt am Main
-
Palästinensische Autonomiebehörde protestiert gegen US-Einreiseverbot für Abbas
-
Gewalttat in Hamburg: Mann soll 34-jährige Ehefrau getötet haben
-
AfD-Verteidigungspolitiker kritisiert eigene Partei in Ukraine-Politik
-
Carney begrüßt Vorschlag für "assoziierte" Mitgliedschaft in der EU
-
Klopp erklärt Verzicht auf Sané und Co.: "Nicht Fuß gefasst"
-
Essen im Restaurant: Senkung der Mehrwertsteuer führt nicht zu niedrigeren Preisen
-
Bevölkerung: Jede dritte Familie in Deutschland hat Einwanderungsgeschichte
-
Diesel so teuer wie nie - Auch Wirtschaftsministerin Reiche für Mehrwertsteuersenkung
-
Kabarett statt Kabinett: Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück
-
Studie: Impfquoten bei Kindern gehen in Europa seit Corona-Krise zurück
-
Social Media ab 13 Jahren und weniger Funktionen: Brüssel schlägt neue Regeln vor
-
FC Bayern: Gnabry soll Comeback feiern
-
Jackpot geknackt: Tipper aus Mecklenburg-Vorpommern um 50 Millionen Euro reicher
-
Datenschutz im Privaten: Bundesgerichtshof hat Fragen an europäische Richter
Was die Polizei vor einer Gefahr darf: Karlsruhe verhandelt über bayerische Regeln
Das umstrittene bayerische Polizeigesetz beschäftigt seit Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe begann mit einer für zwei Tage angesetzten Verhandlung über die Neuregelungen von 2017 und 2018. Es geht um die Frage, ob die Polizei bei einer bloß "drohenden Gefahr" schon handeln darf - und wie. (Az. 1 BvF 1/18 und 1 BvR 2271/18)
In dem Gesetz wurde diese drohende Gefahr für bedeutende Rechtsgüter wie die Sicherheit des Landes oder Leben und Gesundheit von Menschen als neue Schwelle für einen Eingriff festgelegt. Die Polizei hat dann mehr Befugnisse und darf beispielsweise Handys und Computer heimlich durchsuchen, verdeckte Ermittler und Drohnen einsetzen oder Menschen überwachen. Sie kann schon tätig werden, um aufzuklären, ob überhaupt eine konkrete Gefahr besteht - bevor sie eintritt.
Insoweit sei das bayerische Gesetz "bundesweit ohne Vergleich", sagte die Berichterstatterin, Verfassungsrichterin Yvonne Ott, zu Beginn der Verhandlung. Wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth in seiner Einführung erläuterte, änderte Bayern das Gesetz wegen der damals als hoch eingeschätzten Gefahr durch Terrorismus und Extremismus. In den Gesetzesmaterialien seien der Anschlag mit rassistischem Hintergrund auf ein Münchner Einkaufszentrum 2016 und der islamistisch motivierte Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz, ebenfalls 2016, genannt worden.
An das Gericht wandten sich vor acht Jahren die Bundestagsabgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP sowie zivilgesellschaftliche Organisationen zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie befürchten, dass das Polizeigesetz Grundrechte auch von Unbeteiligten verletzt. Es stelle Bürgerinnen und Bürger "unter Generalverdacht und erlaubt es der Polizei, praktisch ohne Einschränkungen in Grundrechte einzugreifen", kritisierte der GFF-Prozessbevollmächtigte David Werdermann vor der Verhandlung.
Für die Linksfraktion erklärte Pascal Meiser: "Wenn polizeiliche Maßnahmen bereits stattfinden können, weit bevor eine konkrete Straftat droht, und wenn Bürgerinnen und Bürger für mehrere Wochen weggesperrt werden, auch ohne dass sie eine Straftat begonnen haben oder eine solche konkrete Straftat droht, dann öffnet das staatlicher Willkür potenziell Tür und Tor".
Meiser bezog sich dabei auf einen weiteren Kritikpunkt, nämlich die Verlängerung des sogenannten Präventivgewahrsams auf zwei Monate. Das bedeutet, dass Menschen auf richterliche Anordnung festgehalten werden können, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten "von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" zu verhindern. Breit bekannt wurde die Regelung in den vergangenen Jahren, weil Klimaaktivisten präventiv in Haft genommen wurden.
Außerdem geht es vor Gericht um den Einsatz von Explosivmitteln wie Handgranaten und um die Möglichkeit, zur Gefahrenabwehr unbekannte DNA-Spuren zu untersuchen, um Geschlecht, Haut- und Haarfarbe, Augenfarbe und Alter herauszufinden. Ein Urteil soll am Dienstag oder Mittwoch noch nicht fallen. Es wird meistens einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
C.Meier--BTB