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Eilklagen gegen Abstimmung über Reformen scheitern vor Bundesverfassungsgericht
Zwischenerfolg für die Bundesregierung: Der Bundestag kann noch vor der Sommerpause und damit in dieser Woche über die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung abstimmen. Eilanträge aus der Opposition dagegen scheiterten am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe gab außerdem grünes Licht für eine mögliche Entscheidung über das neue Heizungsgesetz. (Az. 2 BvE 4/26, 2 BvQ 47/26 und 2 BvE 3/26)
Die Bundesregierung plant wegen der massiven Finanzprobleme bei der gesetzlichen Krankenversicherung Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte. Die Abstimmung über die Reform wurde für diesen Freitag angesetzt. Kurz vorher gab es allerdings zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf. Das störte den Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen und seinen Kollegen Ates Gürpinar von der Linkspartei.
Die Oppositionspolitiker kritisierten, dass sie vor der Sommerpause nicht genügend Zeit hätten, um die Änderungen durchzuarbeiten. Das Gericht lehnte ihre Eilanträge aber ab, zunächst ohne nähere Begründung. Das ist möglich, wenn es sehr eilt. Karlsruhe kündigte an, den beiden Abgeordneten die Begründung seiner Entscheidung noch zu übermitteln.
Wegen der Pläne für ein neues Heizungsgesetz hatte sich die Linksfraktion an das Gericht gewandt. Sie argumentierte, dass die Abgeordneten nicht genügend Informationen über die Auswirkungen der geplanten Neuregelungen auf das Klima bekommen hätten. Darum wollte sie verhindern, dass noch vor der Sommerpause darüber abgestimmt wird.
Auch diese Klage scheiterte aber nun. Das Gericht erklärte sie für unzulässig. Denn die Fraktion und ihre Abgeordneten hätten der Bundesregierung zuvor nicht gesagt, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen. Diese habe nicht wissen können, dass sie ein Recht auf ausreichende Begründung des Gesetzentwurfs beanspruchten. Sie hätten auch nicht deutlich gemacht, wie diese aussehen solle.
Mit dem neuen Heizungsgesetz wollen Union und SPD das bisherige Gesetz aus der Zeit der Ampelregierung weitgehend zurückzudrehen. Mit der Reform soll der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich sein. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
Die Oppositionspolitiker verglichen das Vorgehen der Regierung mit der Zeit vor drei Jahren. 2023 hatte das Verfassungsgericht eine Abstimmung über das Heizungsgesetz der Ampel im Eilverfahren gestoppt. Sie konnte erst nach der Sommerpause stattfinden. Damals hatte sich der frühere CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann an das Gericht gewandt.
Auch er sah seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil es kurzfristig eine Reihe von Änderungen gab. Eine grundsätzliche Entscheidung über seine Klage steht noch aus, sie ist für den 23. Juli angekündigt. Dann geht es um die Frage, ob es ein "verfassungsrechtliches 'Tempolimit' für die Beratung von Gesetzentwürfen" gibt, wie es Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold in der Verhandlung zusammenfasste.
Das ist kompliziert. Denn das Grundgesetz macht keine direkten zeitlichen Vorgaben für Gesetzgebungsverfahren. Es legt fest, dass der Bundestag sich selbst eine Geschäftsordnung gibt. Das Gericht muss auch entscheiden, wie weit es sich in diese Geschäftsordnungsautonomie überhaupt einmischen kann.
In früheren Entscheidungen legte Karlsruhe gewisse Maßstäbe fest. Demnach dürfen Verfahren nicht missbräuchlich beschleunigt werden mit dem Ziel, die Rechte von Abgeordneten einzuschränken. Ob das beim Heizungsgesetz der Ampel so war oder ob anderweitig Rechte verletzt wurden, wird am 23. Juli deutlich werden.
H.Seidel--BTB