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Streit über Gemälde an Wuppertaler Hochhaus wird im Herbst vom BGH geklärt
Der Streit über ein großes Gemälde an der Fassade eines Wuppertaler Hochhauses wird im Herbst vom Bundesgerichtshof geklärt. Der BGH legte den Termin für eine Urteilsverkündung am Freitag in Karlsruhe auf den 25. September fest. Im nordrhein-westfälischen Wuppertal streiten sich die Wohnungseigentümer darüber, ob sie die Fassade bemalen lassen wollen. (Az. V ZR 165/25)
Der Verein "Urbaner Kunstraum Wuppertal" bot der Eigentümergemeinschaft an, die Fassade auf eigene Kosten durch eine internationale Street-Art-Künstlerin gestalten zu lassen. Insgesamt hat der Verein schon 50 solcher Kunstwerke in der Stadt gestalten lassen - so ist eine Art über die Stadt verteiltes Open-Air-Museum entstanden. Das Projekt wird vom Land und auch der Stadt selbst unterstützt.
Das Bild sollte möglichst lange an der Fassade bleiben. Nach fünf Jahren sollte die Eigentümergemeinschaft aber entscheiden können, es wieder zu übermalen. Eine Mehrheit stimmte für das Kunstwerk. Dagegen wehrte sich ein Wohnungseigentümer vor Gericht. Er argumentiert, dass die Wohnanlage grundlegend umgestaltet würde - es sei offen, wie das Bild letztlich aussehen werde.
Vor dem Amtsgericht Wuppertal und dem Landgericht Düsseldorf hatte die Klage keinen Erfolg. Der BGH prüfte am Freitag das Urteil des Landgerichts und verhandelte über den Fall. Im September wird deutlich, wie er die Sache sieht.
O.Krause--BTB