-
Adidas steigert Umsatz - doch WM-Werbekampagne schmälert Gewinn
-
Papst Leo XIV. versteht sich nicht als US-Amerikaner
-
Brand in historischem Schloss in Sachsen-Anhalt
-
Türkei meldet landesweit 115 Waldbrände - 110 davon unter Kontrolle
-
Umfrage: Vertrauen der Bürger in Staat sinkt dramatisch - Misstrauen überwiegt
-
Menschheit lebt "auf Pump": Forderungen zum Erdüberlastungstag
-
Umfrage: Mehrheit von Deutschen postet Urlaubsbilder in sozialen Netzwerken
-
Deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal trotz Iran-Kriegs gewachsen
-
Deutsche Bahn schreibt schwarze Zahlen - Pünktlichkeit weiter im Keller
-
Bundesgerichtshof: "Focus"-Ärztesiegel müssen erneut geprüft werden
-
Ticketrekord: Deutscher Profifußball gefragt wie nie
-
Deutsche Bahn macht im ersten Halbjahr 147 Millionen Euro Gewinn
-
Nach einem Spieltag: Zorniger in Odense entlassen
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über Regelungen bei Erbschaftsteuer
-
Rushdie-Attentäter einer "terroristischen Tat" schuldig gesprochen
-
Ehemaliger türkischer Linksextremist in Stuttgart zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Autokonzern Stellantis zurück im Gewinnbereich - Absätze deutlich gesteigert
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: CDU fällt in Umfrage weiter hinter AfD zurück
-
Basketball: Bayern holt US-Forward Norris
-
Schäden durch Blitze 2025 gesunken - Durchschnittliche Schadenssumme steigt aber
-
70-Jähriger soll tonnenschweren Kokainschmuggel geplant haben - Anklage in Berlin
-
Niedrigwasser im Rhein: NRW-Ministerin warnt vor Folgen für die Wirtschaft
-
Fecht-WM: Eifler-Gold glänzt allein
-
Deutsche Wirtschaft im zweiten Quartal voraussichtlich um 0,2 Prozent gewachsen
-
Höhere Ölpreise: Shell verdreifacht Quartalsgewinn
-
El Mala: Köln wartet weiter auf lukratives Angebot
-
BFH-Urteil: Kindergeldanspruch besteht auch nach Ausbildung zu Rettungssanitäter
-
Linke fordert mehr Hitzeschutz in Pflegeheimen
-
Bergwaldbrand in bayerischem Landkreis Traunstein breitet sich aus
-
Nach CSD-Anschlag: Technoparade "Zug der Liebe" in Berlin abgesagt
-
RKI: Bereits fast 10.000 Hitzetote in diesem Sommer
-
Niedersachsen: AfD-Kandidat darf in Landkreis Lüneburg nicht zu Landratswahl antreten
-
Millionenschaden nach Brand in historischer Altstadt von Lauterbach in Hessen
-
Neuer Verkehrsminister Bilger gegen Tempolimit - Neuer Tankrabatt zu teuer
-
Linke für Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen - Union dagegen
-
Rückversicherer: Schäden durch Naturkatastrophen im ersten Halbjahr gesunken
-
Behörden: Mindestens acht Tote in der Ukraine bei russischen Angriffen
-
Umfrage zu Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD weiter deutlich vor der CDU
-
Müller-Team siegt im All-Star-Game der MLS
-
Tennis: Maria scheitert im Achtelfinale von Memphis
-
Ruder-EM: Achter hofft auf Medaille, Zeidler auf Gold
-
Zahl der Opfer durch Erdbeben in Japan steigt immer weiter - Nun schon 28 Tote
-
Samsung: Operativer Gewinn steigt um mehr als 1800 Prozent
-
Trotz GKV-Reform: Mehrheit der Deutschen glaubt nicht an stabile Beiträge
-
Deutsche Bahn stellt Halbjahreszahlen vor
-
Bundesgerichtshof urteilt über "Focus"-Ärztesiegel
-
UN-Sicherheitsrat: Abstimmung über Guterres-Nachfolge beginnt
-
Wegen Protesten in Bolivien: Haftbefehl gegen Ex-Staatschef Morales erlassen
-
Erstmals seit fast einer Woche: USA melden neue Angriffe auf den Iran
-
Ein Jahr Gut Aiderbichl Katzenland
Bundesgerichtshof: "Focus"-Ärztesiegel müssen erneut geprüft werden
Die vom Magazin "Focus Gesundheit" vergebenen Ärztesiegel sind womöglich irreführend. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied, handelte es sich bei derartigen Siegeln um sogenannte Testlogos mit Gesundheitsbezug. Diese müssten unter besonders strengen Auflagen vergeben werden. Das Oberlandesgericht München müsse nun erneut prüfen, ob dies der Fall war. (Az. I ZR 130/25)
In dem Rechtsstreit klagte die Wettbewerbszentrale gegen den Burda-Verlag, der das Magazin "Focus Gesundheit" veröffentlicht. Einmal im Jahr erscheinen darin Ärztelisten und darauf basierend Siegel wie "Top Mediziner" oder "Focus Empfehlung", die Ärzte gegen eine Lizenzgebühr zu Werbezwecken nutzen können. Die klagende Wettbewerbszentrale hält das für irreführend.
Konkret geht es in dem Verfahren um die Siegel für die Jahre 2020 und 2021. Die Wettbewerbszentrale findet, dass diese nicht auf sachgerechten Kriterien basierten. Mit dieser Ansicht scheiterte sie allerdings im vergangenen Jahr vor dem Oberlandesgericht München. Der Bundesgerichtshof sieht nun allerdings Mängel bei der Einschätzung der Vorinstanz und hob das Urteil auf.
Für Logos, wie sie von "Focus Gesundheit" vergeben werden, gelten die Grundsätze der gesundheitsbezogenen Werbung, erklärte der BGH. Diese müssen besonders strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit erfüllen. Das Oberlandesgericht habe nicht abgeklärt, ob das vom Magazin verwendete Testverfahren zur Vergabe der Siegel diese strengen Auflagen beachtete.
So habe etwa die Beurteilung der Behandlungsleistung der Ärzte größtenteils auf Selbstauskünften beruht. Auf den Siegeln sei zudem nicht erkennbar gewesen, welche Kriterien zur Empfehlung herangezogen wurden. Der Verlag laufe dadurch Gefahr, Verbraucher in die Irre zu führen.
O.Lorenz--BTB