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Frau in Salzgitter über Jahre gequält und misshandelt: Anklage erhoben
Im Fall einer 32-Jährigen, die jahrelang von zwei Paaren in Salzgitter gequält und brutal misshandelt worden sein soll, hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage erhoben. Eine 29-jährige Frau, ihr 54-jähriger Lebensgefährte, ihre 63 Jahre alte Mutter und deren 50 Jahre alte Ehemann sollen sich wegen teils schwerer und gefährlicher Körperverletzung verantworten, wie die Behörde am Mittwoch in der niedersächsischen Stadt mitteilte.
Die Geschädigte war laut Anklage eine Bekannte der beiden Frauen. Nachdem diese ihr nach einer Trennung Obdach gewährten und sie unter anderem bei der Suche nach einer Wohnung unterstützten, erklärte sich das spätere Opfer bereit, Reinigungsarbeiten und Besorgungen in den beiden Haushalten der Paare durchzuführen.
Nach vermeintlichen Verfehlungen der Geschädigten fingen die Frauen nach Angaben der Staatsanwaltschaft zunächst an, die 32-Jährige durch Ohrfeigen oder Faustschläge in die Magengrube zu "bestrafen". Später misshandelten, quälten, verstümmelten und demütigten sie die Frau teils mit Baseballschlägern, Bunsenbrennern, Zangen, Hämmern oder Nägeln.
Dabei fügten sie der Frau laut Anklage massive Schmerzen zu, etwa durch as Ziehen von Zähnen, das Herbeiführen von Verbrennungen oder durch sexualisierte Gewalt. Teils beteiligten sich auch die angeklagten Männer an den Körperverletzungen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft kam es den Angeklagten darauf an, die Geschädigte zu erniedrigen und ihre eigene Machtposition aufzuzeigen. Gleichzeitig "ergötzten" sie sich am Leid und an der Angst des Opfers.
Angeklagt sind 33 Einzeltaten. In 26 Fällen soll die 63-Jährige beteiligt gewesen sein, in zehn ihr Ehemann. Elf Körperverletzungen werden der 29-Jährigen zur Last gelegt, drei ihrem Lebensgefährten. Außer dem Lebensgefährten sitzen alle Beschuldigten seit Bekanntwerden der Vorwürfe im März 2026 in Untersuchungshaft.
Im Fall der Mutter und des wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung vorbestraften Ehemanns kommt aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Anordnung von Sicherungsverwahrung in Frage. Über die Zulassung der Anklage und die Prozesseröffnung entscheidet das Landgericht Braunschweig.
N.Fournier--BTB