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Urteil am Bundesgerichtshof: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst
Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst - wenn es nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) geht. Sie genießen damit nicht den weitgehenden Schutz des Urheberrechts, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Birkenstock war vor Gericht gezogen, weil Konkurrenten ähnliche Schuhe verkauften. (Az. I ZR 16/24 u.a.)
Birkenstock wollte erreichen, dass diese Konkurrenten - Tchibo, das dänische Modeunternehmen Bestseller und shoe.com, einer Tochter der Wortmann-Gruppe - ihre Sandalen nicht mehr verkaufen dürfen. Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte die Klage keinen Erfolg, die Revisionen gegen das Kölner Urteil wurden nun vom BGH zurückgewiesen.
Das Oberlandesgericht sah die Voraussetzungen dafür, dass die Sandalen als Werke der angewandten Kunst gelten, nicht erfüllt. Es seien zwar Designklassiker, der kreative Gestaltungsspielraum werde aber durch den Zweck der Schuhe eingeschränkt. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Kölner Urteil.
Vertreter von Birkenstock verwiesen nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe darauf, dass in Deutschland und anderen europäischen Ländern noch ähnliche Gerichtsverfahren laufen. Sie setzen darauf, dass schlussendlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet.
H.Seidel--BTB