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Lammert: Linken-Politikerin Pau sollte Bundestagsvizepräsidentin bleiben
Trotz der Auflösung der Linken-Bundestagsfraktion plädiert der langjährige Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) für den Verbleib der Linken-Politikerin Petra Pau im Amt der Vizepräsidentin. Pau sei "mit überzeugender Mehrheit aller Mitglieder des Hauses inzwischen mehrfach für die Dauer der Legislaturperiode als Vizepräsidentin gewählt und im Amt bestätigt worden", sagte Lammert, der inzwischen die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung leitet, der neuen Ausgabe des Magazins "Spiegel".
Pau ist seit 2006 Bundestagsvizepräsidentin. Dieses Amt dürfe laut Lammert nicht "von der Zugehörigkeit zu einer Fraktion" abhängig gemacht werden. Die Legitimation beruhe vielmehr auf der "souveränen Entscheidung aller Mitglieder des Deutschen Bundestages".
Damit widersprach Lammert dem stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Sepp Müller. Der CDU-Abgeordnete hatte kürzlich den Rücktritt von Pau gefordert.
Für den Verbleib der Linken-Politikerin hatten zuvor bereits Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) und der von der FDP gestellte Vizepräsident Wolfgang Kubicki plädiert. Auch sie verwiesen darauf, dass Pau mit großer Mehrheit für die gesamte 20. Wahlperiode gewählt worden sei.
Die Selbstauflösung der Linken-Bundestagsfraktion war am Mittwoch wirksam geworden. Auslöser war die Abspaltung von Sahra Wagenknecht und neun weiteren Bundestagsabgeordneten; sie wollen im Januar eine neue Partei gründen. Die verbleibenden 28 Linken-Abgeordneten beantragten bereits die Bildung einer Gruppe im Bundestag. Die Abgeordneten um Wagenknecht wollen sich am kommenden Dienstag als Gruppe formieren und zeitnah beim Bundestag die entsprechende Anerkennung beantragen.
Mit dem Ende des Fraktionsstatus verliert die Linke finanzielle Zuwendungen aus dem Bundestagshaushalt. Aus diesem Haushalt werden vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen finanziert - im Fall der Linksfraktion sind dies mehr als hundert Stellen. Auch bei der Zuteilung der Redezeiten im Plenum und der Besetzung von Ausschüssen bringt der Verlust des Fraktionsstatus Nachteile.
L.Janezki--BTB