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Prozess gegen Le Pen wegen Scheinbeschäftigung beginnt Ende März
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen muss sich wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern vor Gericht verantworten. Zwei Untersuchungsrichter hätten einen Prozess gegen Le Pen und 26 weitere Parteifreunde angeordnet, erklärte die Staatsanwaltschaft am Freitag. Die Staatsanwaltschaft hatte nach jahrelangen Ermittlungen im September einen Prozess gegen Le Pen beantragt.
Eine erste Anhörung zum Ablauf des Prozesses ist für den 27. März 2024 geplant, wenige Monate vor den Europawahlen. Erst im Oktober und November soll es konkret um die Vorwürfe gehen.
Neben Le Pen muss auch ihr Vater und Parteigründer Jean-Marie Le Pen auf die Anklagebank. Zu den Angeklagten zählen auch mehrere EU-Abgeordnete und parlamentarische Angestellte der Partei Rassemblement National (früher Front National).
Marine Le Pen steht unter Verdacht, in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete von 2004 bis 2017 ihre Kabinettschefin und einen Personenschützer aus EU-Mitteln bezahlt zu haben. Le Pen hat nach eigenen Angaben dem EU-Parlament inzwischen etwa 330.000 Euro zurückgezahlt, um eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden. Dies bedeute keine Anerkennung der Schuld, betonte ihr Anwalt.
Die Affäre war 2014 bekannt geworden. Das EU-Parlament forderte insgesamt 339.000 Euro für die beiden Angestellten zurück, die nicht für das Parlament, sondern für die Partei gearbeitet haben sollen. Später kürzte das EU-Parlament Le Pen deswegen die Hälfte ihrer Vergütung. 2017 verließ Le Pen das EU-Parlament, nachdem sie einen Sitz in der französischen Nationalversammlung bekommen hatte.
Neben Le Pen sollen weitere EU-Abgeordnete ihrer Partei EU-Gelder für parlamentarische Assistenten und zu Parteizwecken genutzt haben.
Le Pen hat bereits erklärt, dass sie bei der Präsidentschaftswahl 2027 zum vierten Mal antreten wolle. Sie bezeichnete sich als "natürliche Kandidatin" ihres Lagers. 2022 unterlag sie in der Stichwahl mit 41 Prozent gegen Amtsinhaber Emmanuel Macron, der 2027 nach zwei Amtszeiten nicht sofort wieder antreten kann.
O.Bulka--BTB